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Beteiligungen und Mitgliedschaften

In der Brandenburgischen Kommunalverfassung regelt Abschnitt 3 die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung Brandenburger Städte und Gemeinden. Die wirtschaftliche Betätigung selbst ist ein wichtiges Mittel zur Erfüllung kommunaler Aufgaben. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Kapitels 3 erfolgt durch das Beteiligungsmanagement. Dies betrifft folgende

 

Städtische Gesellschaften und Beteiligungen:

 

Mitgliedschaften der Stadt Fürstenwalde

Sich mit anderen Städten und Gemeinden zusammenzuschließen, macht stark und hilft, die kommunalen Interessen besser in der Öffentlichkeit oder auf der politischen Ebene zu kommunizieren.

 

Die Stadt Fürstenwalde ist Mitglied:

Rathaus beflaggt

Kontakt

Stadt Fürstenwalde/Spree

Beteiligungsmanagement

Am Markt 4

15517 Fürstenwalde/Spree

Kontaktformular

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsam