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Städtische Gesellschaften

In der Brandenburgischen Kommunalverfassung

 

Kontakt

regelt Abschnitt 3 die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung Brandenburger Städte und Gemeinden. Die wirtschaftliche Betätigung selbst ist ein wichtiges Mittel zur Erfüllung kommunaler Aufgaben. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Kapitels 3 erfolgt durch das Beteiligungsmanagement.

 

Dies betrifft folgende städtische Gesellschaften und Beteiligungen:

 

Stadt Fürstenwalde/Spree

Beteiligungsmanagement

Am Markt 4

15517 Fürstenwalde/Spree

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