Beteiligungen
Planungen
die sich zurzeit in der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beziehungsweise § 3 Abs. 2 BauGB befinden, bei Planungen auf anderer Grundlage analog dazu: | Kontakt
Stadt Fürstenwalde/Spree
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Bebauungsplan Nr. 127 "Fürstenwalder Gartenfeld Lange Straße"36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fürstenwalder Gartenfeld Lange Straße)
Bebauungsplan Nr. 127 „Fürstenwalder Gartenfeld Lange Straße“ hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Folgesitzung am 27.11.2023 der Sitzung vom 23.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 127 „Fürstenwalder Gartenfeld Lange Straße“ der Stadt Fürstenwalde/Spree gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Anlass und Ziel der Planung Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt auf dem Stadtacker an der Lange Straße im Stadtteil Fürstenwalde Süd die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers in flächensparender Bauweise (geplant ca. 500 WE im Mietwohnungsbau insbesondere für Senioren und Familien). Hierbei sind auch die Schaffung bedarfsgerechter, sozialer Infrastrukturangebote entlang der Lange Straße (Schule mit Turnhalle, Kita) sowie die Entwicklung von Spielplätzen, Sportanlagen sowie Freiräumen vorgesehen. Weiterhin werden überörtliche Grünverbindungen gesichert. Dem Bebauungsplan liegt ein städtebauliches-freiräumliches Konzept zugrunde, aus dem die Regelungsinhalte des Bebauungsplans abgeleitet werden sollen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, da sich die Vorhabenflurstücke im Außenbereich (hier: „Außenbereich im Innenbereich“) befinden und das Vorhaben somit gemäß § 35 Abs. 1 BauGB als nicht privilegiert eingestuft wird und planungsrechtlich derzeit nicht zulässig ist.
Geltungsbereich der Planung Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine ca. 7,2 ha große Fläche der Vorhabenflurstücke 437, 439 und 672 sowie die Straßenflurstücke 438, 440 und teilweise 436 (Lange Straße) der Flur 150 der Gemarkung Fürstenwalde/Spree. Der Geltungsbereich ist zwischen der östlichen Mehrfamilienhausbebauung der Wacholderstraße, der nördlichen Lange Straße sowie der südlich angrenzenden Kleingartenanlage „Kastanienweg“ gelegen. Westlich wird der Bereich durch die Straße „An der Kohlenbahn“ und Einfamilienhausbebauung begrenzt. Im Nordwesten grenzt zudem der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 67 „Vollsortiment Lebensmittelmarkt Lange Straße“ mit dem bereits realisierten Edeka-Markt an. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Wesentlicher Planinhalt Im Plangebiet sollen im Wesentlichen Wohngebiete gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) und eine Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Schule“ und „Sportlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen“ festgesetzt werden. Weiterhin werden voraussichtlich ein Mobilitätshub sowie eine Kita planungsrechtlich gesichert.
Planverfahren Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 127 soll im Regelverfahren nach §§ 2-10 BauGB, d.h. einschließlich einer Umweltprüfung, durchgeführt werden.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Vorhabenstandort ist im FNP bislang folgendermaßen dargestellt: ca. 3,7 ha Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“, ca. 1,2 ha Wohnbaufläche Typ 2 (Geschossflächenzahl bis 0,8) und ca. 1,9 ha Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Schule“ und „Sportlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen“. Die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen daher überwiegend aktuell den Darstellungen des FNP und der Bebauungsplan lässt sich nicht aus dem FNP gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickeln. Damit der Bebauungsplan aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann, soll dieser im Parallelverfahren geändert werden (36. Änderung des Flächennutzungsplanes parallel gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Verfahrensschritt
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen zu unterrichten, wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 127 mit Begründung
vom 19.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024
unter folgender Adresse
http://www.stadt-fuerstenwalde.de/seite/186154/beteiligungen.html.
im Internet veröffentlicht.
Auf das zentrale Portal des Landes Brandenburg zur Bauleitplanung
http://bb.bauleitplanung-online.de/
wird ebenfalls hingewiesen.
Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 127 "Fürstenwalder Gartenfeld Lange Straße", steht im Wartebereich des Amts 21 – Stadtplanung, 2. Obergeschoss im Rathauscenter, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu folgenden Zeiten:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr sowie Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
ein Computer als öffentlich zugängliches Lesegerät zu Verfügung. Auf diesen Zeitraum beschränkt sich auch die Einsichtnahme in die Unterlagen.
Stellungnahmen können folgendermaßen übermittelt werden:
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 127 wird hiermit gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree öffentlich bekannt gemacht.
Fürstenwalde/Spree, den 04.03.2024
Matthias Rudolph Bürgermeister
36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fürstenwalder Gartenfeld Lange Straße) hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Folgesitzung am 27.11.2023 der Sitzung vom 23.11.2023 die Einleitung des Verfahrens der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fürstenwalder Gartenfeld Lange Straße) der Stadt Fürstenwalde/Spree gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Anlass und Ziel der Planung Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt auf dem Stadtacker an der Lange Straße im Stadtteil Fürstenwalde Süd ein neues Wohnquartier zu entwickeln.
Um das Wohnquartier planungsrechtlich zu sichern, wird dazu der Bebauungsplan Nr. 127 „Fürstenwalder Gartenfeld Lange Straße“ parallel zur vorliegenden 36. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. In dem Bereich soll in flächensparender Bauweise ein Wohnquartier entwickelt werden (geplant ca. 500 Wohneinheiten im Mietwohnungsbau insbesondere für Senioren und Familien). Hierbei sind auch die Schaffung bedarfsgerechter, sozialer Infrastrukturangebote entlang der Lange Straße (Schule mit Turnhalle, Kita) sowie die Entwicklung von Spielplätzen, Sportanlagen sowie Freiräumen vorgesehen. Weiterhin werden überörtliche Grünverbindungen gesichert.
Seit der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, rechtswirksam seit dem 30.08.2022, ist das Areal des Stadtackers folgendermaßen dargestellt: ca. 3,7 ha Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“, ca. 1,2 ha Wohnbaufläche Typ 2 (Geschossflächenzahl bis 0,8) und ca. 1,9 ha Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Schule“ und „Sportlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen“. Die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen daher überwiegend aktuell den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan lässt sich nicht aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickeln.
Mit der 36. Änderung soll die Darstellung einer Wohnbaufläche Typ 2 (GFZ bis 0,8) und einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ in eine Wohnbaufläche Typ 1 (GFZ bis 1,2) angepasst werden. Die bereits dargestellte Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Schule“ und „Sportlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen“ soll lediglich in Richtung Osten an die Grenze des Änderungsbereiches verschoben werden.
Geltungsbereich der Planung Der ca. 7,1 ha große Änderungsbereich ist zwischen der östlichen Mehrfamilienhausbebauung der Wacholderstraße, der nördlichen Lange Straße sowie der südlich angrenzenden Kleingartenanlage „Kastanienweg“ gelegen. Westlich wird der Bereich durch die Straße „An der Kohlenbahn“ und Einfamilienhausbebauung begrenzt. Im Nordwesten grenzt zudem der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 67 „Vollsortiment Lebensmittelmarkt Lange Straße“ mit dem bereits realisierten Edeka-Markt an. Der Änderungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Wesentlicher Planinhalt m Plangebiet sollen eine Wohnbaufläche Typ 1 (GFZ bis 1,2) dargestellt und eine bereits dargestellte Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Schule“ und „Sportlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen“ in Richtung Osten verschoben werden. Hierfür entfallen die Darstellungen einer Wohnbaufläche Typ 2 (GFZ bis 0,8) einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“.
Planverfahren Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Regelverfahren nach §§ 2-6 Baugesetzbuch (BauGB), d.h. einschließlich einer Umweltprüfung, durchgeführt werden. Die Änderung erfolgt entsprechend § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 127.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Verfahrensschritt
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen zu unterrichten, wird der Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung
vom 19.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024
unter folgender Adresse
http://www.stadt-fuerstenwalde.de/seite/186154/beteiligungen.html.
im Internet veröffentlicht.
Auf das zentrale Portal des Landes Brandenburg zur Bauleitplanung
http://bb.bauleitplanung-online.de/
wird ebenfalls hingewiesen.
Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fürstenwalder Gartenfeld Lange Straße), steht im Wartebereich des Amts 21 – Stadtplanung, 2. Obergeschoss im Rathauscenter, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu folgenden Zeiten:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr sowie Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
ein Computer als öffentlich zugängliches Lesegerät zu Verfügung. Auf diesen Zeitraum beschränkt sich auch die Einsichtnahme in die Unterlagen.
Stellungnahmen können folgendermaßen übermittelt werden:
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree öffentlich bekannt gemacht.
Fürstenwalde/Spree, den 04.03.2024
Matthias Rudolph Bürgermeister
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