Amt 32 Ordnungsamt
Veranstaltung, Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
Kurzinformationen
Sondernutzungsgenehmigungen |
Erteilung von Genehmigungen zur Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten von Landesstraßen bzw. auf kommunalen öffentlichen Anlagen.
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Zu solchen Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen zählen insbesondere:
Die jeweiligen Anträge sollten vierzehn Tage vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, da vor Erteilung der Erlaubnis mitunter mehrere Ämter beteiligt werden müssen.
|
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Kosten entstehen gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung.
Ansprechpartner
Herr Prasser
Zimmer 150
03361 557-518
03361 557-3518
Herr Bunsch
Zimmer 151
Am Markt 4
03361 557-576