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Amt 31 Bürgerbüro

Hauptwohnung, anmelden


Kurzinformationen

Schön, dass Sie sich entschieden haben, in Fürstenwalde/Spree eine Wohnung zu beziehen. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Es genügt, wenn ein volljähriges Familienmitglied die Anmeldung vornimmt. Eine Vertretung ist nur bei Vorlage einer ordentlichen Vollmacht und eines vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheines zulässig.

 

Hier ist das Formular für Ihre Anmeldung...

 

Ab dem 1. November 2015 müssen Vermieter (Wohnungsgeber) ihren neuen Mietern nach dem neuen Bundesmeldegesetz eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (z.B. beim Wegzug ins Ausland) ist vom Wohnungsgeber diese Bestätigung auszustellen. Die Wohnungsgeberbestätigung muss vom Bürger künftig bei der Anmeldung einer Wohnung der Meldebehörde vorgelegt werden.

 

An-/ Ummeldung von Minderjährigen

Trennen sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern und ein Elternteil zieht mit den Kindern in eine andere Wohnung, wird für die Ummeldung der Kinder die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt.
Diese Einverständniserklärung muss auch vorgelegt werden, wenn die Kinder von einem Elternteil zum anderen umziehen.

 

Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern ummelden.

 

Dokumente und Unterlagen

Personalausweis,

Reisepass,

Kinderreispass

 

Zum Nachweis für den Familienstand, die Staatsangehörigkeit und für Kinder ohne eigene Personaldokumente halten Sie folgende Urkunden bereit,

  • Geburts-/ Heiratsurkunde bzw. Stammbuch der Familie

  • Scheidungsurteil

  • Sterbeurkunde des Ehegatten

  • Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes, Aufnahmebescheid

  • Bescheinigung nach § 15 BVFG, Einbürgerungsurkunde u.ä.

 

um diese auf Verlangen der Meldebehörde vorlegen zu können.

 

Über die Anmeldung wird eine gebührenfreie Meldebestätigung ausgestellt.


Die Abmeldung an Ihrem bisherigen Wohnsitz wird ebenfalls gebührenfrei von uns übernommen.

 

Bitte denken Sie daran: Auch Ihr Auto zieht um. Bitte melden Sie dies beim Amt für Straßenverkehr und Ordnung

 

Leider wollen Sie wegziehen!

 

Seit 01. Juni 2004 sind Sie bei einem Wohnortwechsel innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr verpflichtet, sich bei der Meldebehörde abzumelden, wenn Sie an Ihrem neuen Wohnort meldepflichtig sind. Nur wer aus seiner Wohnung auszieht und keine Wohnung im Inland bezieht oder ins Ausland zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.

 

Sofern Sie aus einer weiteren Wohnung (Nebenwohnung) in Fürstenwalde/Spree ausziehen müssen Sie diese in der zuständigen Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes abmelden.

 

Hier ist das Formular für Ihre Abmeldung...


Vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig für Ihren neuen Wohnort anzumelden.

 

Wir wünschen Ihnen alles Gute in Ihrem neuen Wohnort!


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweise

  • Reisepässe bzw. Kinderreisepässe (von allen Personen, die angemeldet werden).


Ansprechpartner

Sachbearbeiter*innen Bürgerbüro
Bürgerbüro
Am Markt 4
Telefon 03361 557-550
Telefax 03361 557-3550


Formulare


Merkblätter

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