Briefwahl für die Europa- und Kommunalwahlen beantragen
Am 9. Juni 2024 wird in Fürstenwalde/Spree das Europa-Parlament, der Kreistag Oder-Spree, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenwalde/Spree sowie in den Ortsteilen Trebus, Molkenberg, Heideland und Rauensche Ziegelei die Ortsbeiräte gewählt.
Bis spätestens 19. Mai 2024 erhalten Sie Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief.
Sie möchten wählen, sind aber am Wahlsonntag verhindert, dann stimmen Sie vorab per Briefwahl ab. So können Sie die Stimmzettel in Ruhe zu Hause studieren und Kreuze setzen.
Am einfachsten ist es, die Briefwahlunterlagen online anzufordern: Klicken Sie auf den Link Wahlschein online beantragen und füllen die entsprechenden Felder aus. Lassen Sie sich hier bitte nicht verunsichern, dass dort nur von der Europawahl die Rede ist. Folgen Sie einfach den Anweisungen und Sie gelangen zu den Wahlscheinen für alle am 09. Juni stattfindenden Wahlen. Für den Versand der Briefwahlunterlagen ist der Online-Wahlscheinantrag bis zum 4. Juni 2024, 23:59 Uhr, freigeschalten.
Sie können aber auch den Antrag auf Briefwahlunterlagen, der sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet, ausfüllen und per frankierten Brief an die Stadt Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree senden oder direkt in den Briefkasten der Stadtverwaltung einstecken.
Briefwahl ab 13. Mai im Bürgerbüro
Natürlich können Sie die Briefwahl ab 13. Mai 2024 auch im Bürgerbüro der Stadt Fürstenwalde/Spree während nachfolgender Zeiten beantragen und die Stimmzettel auch direkt ausfüllen. Und ab sofort können Sie auch täglich für vormittags einen Onlinetermin im Wahlbüro für die Vor-Ort-Beantragung der Briefwahlunterlagen buchen. Dafür geht es hier zur Terminvereinbarung.
Montag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
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Dienstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr | und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
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Donnerstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr | und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
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Das Wahlbüro ist in der 1. Etage auch barrierefrei über den Fahrstuhl erreichbar.
Möchten Sie Briefwahlunterlagen für einen anderen Wahlberechtigten beantragen oder abholen, ist Ihre Berechtigung dafür jeweils durch Vollmacht vorzuweisen (im Vordruck „Wahlscheinantrag“ bzw. Antrag für Briefwahlunterlagen auszufüllen).
Egal auf welchem Weg Sie die Briefwahl beantragen: Die Wahlbriefe müssen rechtzeitig wieder im Rathaus ankommen (spätestens am 9. Juni 2024, 18:00 Uhr), damit die von Ihnen ausgefüllten Stimmzettel gewertet werden können.
Die ausgefüllten Stimmzettel in dem jeweiligen Wahlbrief werden von der Deutschen Post innerhalb Deutschlands unentgeltlich befördert.
Bild zur Meldung: Rathaus beflaggt