Bund: Verlängerung der Corona Sonderprogramme
Um der andauernden Pandemie Sorge zu tragen und Beschäftigte, KMU und insbesondere Weihnachtsmarktstand-Betreibende aufzufangen, werden neben dem Kurzarbeitergeld auch die Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022 verlängert bzw. neu aufgelegt.
Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende des ersten Quartals fortgeführt. Die Neustarthilfe wird für das erste Quartal ebenfalls neu aufgelegt. Die Fristen zur Einreichung der Schlussabrechnungen sind auf den 31. Dezember 2022 verlängert worden.
Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten insbesondere von den Weihnachtsmarktschließungen Betroffene erleichterten Zugang zu einem Eigenkapitalzuschuss, weil sie einen relevanten Umsatzrückgang nur noch für einen Monat nachweisen müssen. Solo-Selbstständige können die Neustarthilfe 2022 beantragen und weiterhin direkte Zuschüsse in Höhe von 1.500 Euro pro Monat erhalten.
Umfangreiche Informationen zu sämtlichen Corona-Sonderprogrammen inklusive Zugang zu den Antragsportalen erhalten Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Bild zur Meldung: ILB