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Rechtsstelle

Schöffenwahl

Weitergeleitet vom Synonym Schöffenwahl

Beschreibung

Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den Amts- und Landgerichten wirken Schöffinnen und Schöffen an der Urteilsfindung in Strafsachen mit. Alle 5 Jahre sind die Gemeinden verpflichtet, geeignete Bürgerinnen und Bürger als Kandidatinnen und  Kandidaten für die Schöffenwahl zu benennen.

 

Im ersten Halbjahr 2023 wurden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht wurden in unserer Stadt insgesamt 16 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Fürstenwalde/Spree und am Landgericht Frankfurt (Oder) als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Oder-Spree schlugen mindestens doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffinnen und Schöffen bzw. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigt wurden. Aus diesen Vorschlägen wählte der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöffen.

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter anderem unter diesem Link und auf folgender Internetseite des Landes Brandenburg zum Thema "Ehrenamt in Brandenburg".


Ansprechpartner

Rechtsstelle
Zimmer 256
Am Markt 4
Telefon 03361 557-227