Steuern
Hundesteuer
Kurzinformationen
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die von der Stadt Fürstenwalde/Spree erhoben wird. Besteuert wird die Hundehaltung.
Mit dieser Steuer werden neben fiskalen auch ordnungspolitische Ziele verfolgt.
Beschreibung
Wie erfolgt die Anmeldung?Wer im Stadtgebiet ein Hund im Haushalt hält, hat dies innerhalb von zwei Wochen nach dessen Aufnahme in den Haushalt anzuzeigen. Für jeden Hund wird bei der Anmeldung eine Hundesteuermarke ausgegeben. Diese ist sichtbar am Hund anzubringen, wenn dieser sich außerhalb des vom Hundehalter bewohnten Hauses oder dessen umfriedeten Grundbesitzes aufhält.
An- und Abmeldeformulare siehe unten. | Wer ist zur Zahlung verpflichtet?Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter/in. Hundehalter/in ist, wer einen oder mehrere Hunde im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen für Zwecke der persönlichen Lebensführung in ihrem/seinem Haushalt aufgenommen hat.
Wie erfolgt die Abmeldung?Endet die Hundehaltung, so ist dies dem Amt 13 - Steuern innerhalb von zwei Wochen durch schlüssigen Nachweis anzuzeigen. |
Rechtsgrundlagen
Grundlage für die Festsetzung der Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree vom 15. Dezember 2022 - veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 42 - 22. Jahrgang vom 29.12.2022.
Notwendige Unterlagen
für die Anmeldung: | für die Abmeldung: | |
Die Anmelde- und Abmeldeformulare sind auch in Papierform beim Amt 13 -Steuern erhältlich. |
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Gebühren
Steuersätze (jährlich): | ||
1. für den Ersthund: 60,00 € 2. für einen Zweithund: 100,00 € 3. für Dritt- und weitere Hunde: 120,00 € 4. für einen gefährlichen Hund: 500,00 € |
Es entstehen keine Gebühren für die Bearbeitung.
Weiterführendes
Hinweise zum Thema Datenschutz für Steuerpflichtige
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Steuern
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