Bürgerbüro
Personalausweis
Beschreibung
Aktuelle Informationen Online-Ausweis selbst aktivieren und neue PIN bestellen
Seit dem 28.03.2022 wird ein neuer Service zur Aktivierung der Onlinefunktion und neu Setzung der PIN angeboten. Dieser Dienst wird nur für Ausweisinhaber angeboten, die in Deutschland mit einer Meldeadresse registriert sind. Nutzen Sie dazu bitte die Webseite des Dienstes www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Die Möglichkeit, die PIN alternativ in der Behörde setzen zu lassen, bleibt bestehen.
Hinweise zur Antragstellung für Personalausweis und Reisepass
Der Antrag kann ausschließlich persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Er muss dort eigenhändig unterschrieben werden. Sie können sich nicht vertreten lassen. Da der Ausweis und der Reisepass bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 - 5 Wochen zu rechnen. Sie sollten den Antrag daher rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Antritt einer geplanten Reise stellen.
Wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis, vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass benötigen, wird Ihnen dieser innerhalb von 2 Werktagen ausgestellt und ausgehändigt.
Wie erhalten Sie Ihre beantragten Dokumente?
Der Ausweis/Reisepass wird nicht per Post zugesandt, sondern muss im Bürgerbüro abgeholt werden. Hierzu können Sie auch einen Dritten bevollmächtigen. Vorbereitete Vollmachten können Sie sich bereits bei der Antragstellung durch die Mitarbeiterin aushändigen lassen.
Hier gelangen Sie zur Statusabfrage Ihres Personalausweises und / oder Reisepasses.
Weitere Informationen:
Länder- und Reiseinformationen
Fotomustertafel
Rechtsgrundlagen
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:
Gültige Identitätsdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass)
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann. (bei Verlust)
ein aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung
Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Feststellung oder Verleihung erworben haben, haben u.a. folgende Unterlagen auf Verlangen der Pass- und Personalausweisbehörde vorzulegen:
Einbürgerungsurkunde
Beibehaltungsurkunden
Registrierschein und Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes
Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Die Unterlagen sind auch vorzulegen, wenn bereits deutsche Dokumente ausgestellt wurden. Das Bereithalten der vorgenannten Unterlagen ist auch in allen anderen Fällen zu empfehlen. Bei Bedarf können diese Unterlagen auf Verlangen der Pass- und Ausweisbehörde zur Klärung unvollständiger oder unrichtiger Angaben vorgelegt werden. Sie ersparen sich damit Zeitverlust und unnötige Wege.
Ist die/der Antragsteller(in) jünger als 16 Jahre (Personalausweis), bzw. jünger als 18 Jahre (Reisepass), so muss mindestens ein Sorgeberechtiger bei der Beantragung mit vorsprechen.
Bei Verlust von Personaldokumenten:
Geburts- oder Eheurkunde
geeignete Lichtbildnachweise, z.B. ungültige Reisepässe
Identitätsnachweise
BITTE BRINGEN SIE AUF JEDEN FALL IHRE SEHHILFE MIT.
Fristen
Sie benötigen Ausweispapiere! Jeder Deutsche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist gesetzlich verpflichtet, sich durch einen Personalausweis oder durch einen Reisepass ausweisen zu können.
Achtung! Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen elektronischen Personalausweis.
Unter www.personalausweisportal.de erhalten Sie die Möglichkeit, sich umfassend online über den neuen Ausweis zu informieren.
Personalausweis, vorläufiger Personalausweis (maschinenlesbar)
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, sich mit einem Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Wenn Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung in Fürstenwalde/Spree gemeldet sind, erfolgt die Antragstellung im Bürgerbüro der Stadt Fürstenwalde/Spree. Das persönliche Erscheinen ist wegen der Identitätsprüfung und der Unterschriftsleistung zwingend erforderlich.
Gültigkeit des Personalausweises
6 Jahre bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr
Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises:
längstens für 3 Monate
Gebühren
Gebühren Personalausweis (Stand 01.01.2021):
Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 €
Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 €
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Aktivieren der eID-Funktion bei Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
nachträgliches Aktivieren der eID-Funktion: gebührenfrei
Deaktivieren der eID-Funktion: gebührenfrei
Ändern des PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweiligen Anbieter
Ansprechpartner
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Bürgerbüro
Bürgerbüro im Erdgeschoss
Am Markt 4
03361 557-550
03361 557-3550