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Straßenverkehrsangelegenheiten


Beschreibung

 

Straßenverwaltung, Widmungen

  • Gemäß Brandenburgischem Straßengesetz werden Straßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit dem Widmungsakt wird der öffentliche Charakter einer Straße dokumentiert. Außerdem wird benannt, für welche Verkehrsarten, z.B. LKW, PKW, Bus, Radfahrer, Fußgänger, sie zugelassen und wer für ihre Reparatur zuständig ist.
     

  • Mit Einziehungen bzw. Teileinziehungen kann die Zulassung von Verkehrsarten vollständig entzogen oder eingeschränkt werden
     

Ansprechpartner:

Sachbearbeitung Bau

Zimmer 213

Telefon 03361 557-249
E-Mail

 


 

Straßenverkehr

 

Ansprechpartner:

Sachbearbeitung Bau (Straßenunterhaltung - Genehmigungen und Anhörungen)

Zimmer 206

Telefon 03361 557-225
E-Mail

 

Sachbearbeitung Bau (Straßenkontrollen)

Zimmer 206

03361 557-256