Frauen und Männer
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt." |
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heißt es im Im Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Wenn Gleichstellung insbesondere Chancengleichheit für alle bedeutet, dann sollte die rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender Eingang in eine Neuformulierung des Artikels 3 des Grundgesetzes finden.
In Fürstenwalde ist dies erklärtes Ziel. Im Rahmen der lesbisch-schwulen Tour 2013 wurde die Regenbogenfahne schon mal gemeinsam von Bürgermeister Hans-Ulrich Hengst und Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Teichmann am Rathaus gehisst und mit einer Veranstaltung auf dem Fürstenwalder Marktplatz begleitet. |
Stadt Fürstenwalde/Spree Öffentlichkeitsarbeit Am Markt 4 15517 Fürstenwalde/Spree Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Fürstenwalde ist Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Mehr Infos dazu
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