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Einzelhandel

Einzelhandels- und Zentrenkonzept: 1. Fortschreibung pdf

 

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Deckblatt 1. Fortschreibung EHZK_2017

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) wurde 2009 zur Sicherung und Stärkung einer ausgewogenen Einzelhandelsstruktur im gesamten Stadtgebiet von Fürstenwalde unter Einbeziehung von Vertretern des Einzelhandels erarbeitet.

 

2017 erfolgte die 1. Fortschreibung des EHZK, die am 14.12.2017 durch die Stadtverordnetenversammlung als städtebaulicher Rahmenplan mit Selbstbindung beschlossen wurde. Damit konnte die 1. Fortschreibung des EHZK als grundlegende und strategische Arbeitsbasis für die Stadtentwicklungsplanung sowie als Fachbeitrag zur Bauleitplanung wirksam werden.

 

Hergeleitet aus der Bestandsanalyse sowie der Analyse des zusätzlichen absatzwirtschaftlichen Entwicklungsrahmens werden in Fürstenwalde künftig folgende Ziele für eine Fortentwicklung der Einzelhandelsstruktur zugrunde gelegt:

  • Stärkung der Zentren: Die zentralen Versorgungsbereiche Innenstadtzentrum, Nebenzentrum Fürstenwalde Süd und Nahversorgungszentrum Fürstenwalde Nord erhalten, stärken und weiterentwickeln
  • Nahversorgung: Die flächendeckende Nahversorgung in den Wohngebieten bestmöglich sichern und stärken, ohne hierbei die Entwicklung der Zentren zu beeinträchtigen
  • Sonderstandorte: Ergänzend und im Rahmen eindeutiger Regelungen Standorte für den großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel zulassen, ohne hierbei die Entwicklung der Zentren oder der Nahversorgung zu beeinträchtigen

 

Die 1. Fortschreibung des EHZK enthält die aktualisierte „Fürstenwalder Liste“, in der für die Stadt die „zentrenrelevanten“, die „zentren- und nahversorgungsrelevanten“ und die „nicht zentrenrelevanten“ Sortimente definiert wurden.

 

(zuletzt aktualisiert am 08.06.2021)

 

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