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Baulandkataster

Piktogrammatische Darstellung Baulandkataster

Wie kann eine nachhaltige Flächenentwicklung aussehen?

 

 

Kontakt

Die Stadt Fürstenwalde/Spree verfolgt als wichtigen Grundsatz der nachhaltigen Stadtentwicklung einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Der bewusste und tendenziell beschränkende Umgang mit dem Flächenverbrauch ist als Klimaanpassungsmaßnahme in der bereits 2017 erschienenen Fortschreibung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt verankert. Mit Hilfe eines Baulandkatasters gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) verfolgt die Stadt eine bewusste Innenentwicklung und Nachverdichtung, um eine Neuinanspruchnahme von Flächen außerhalb der Siedlungsbereiche zu verringern.

 

Im Sinne des § 200 Abs. 3 BauGB werden Flächen erfasst, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaut werden können, d.h. diese Flächen liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder befinden sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass das Baulandkataster nur als Grobinformation über eine mögliche Bebaubarkeit dient und die Aufnahme der Fläche ohne jegliche Verbindlichkeit erfolgt. Eine Haftung dafür, dass eine Fläche bebaubar ist, kann nicht übernommen werden. Über die Zulässigkeit einer konkreten Bebauung kann daher nur im Einzelfall im Rahmen eines Baugenehmigungs- oder Bauvorbescheidsverfahrens bei der Genehmigungsbehörde des Landkreises Oder-Spree geklärt werden.

 

Weiterhin ist zu beachten, dass die Erfassung einer Fläche im Kataster keine Verkaufsbereitschaft des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin begründet. Die Bereitschaft sowie die Verkaufsbedingungen sind bei dem Eigentümer/der Eigentümerin zu erfragen. Aus Gründen des Datenschutzes darf die Stadt Fürstenwalde/Spree jedoch keine Kontaktdaten von privaten Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen weitergeben.

 

Als Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerin steht Ihnen gemäß § 200 Abs. 3 BauGB das Recht zu, gegen die Darstellung Ihres Grundstücks im Kataster ohne Angaben von Gründen zu widersprechen. Richten Sie in diesem Fall bitte ein formloses, unterschriebenes Schreiben mit Angabe des Grundstücks (Anschrift, Flur- und Flurstücknummer) an die Stadt Fürstenwalde/Spree (Kontaktdaten). Alternativ können Sie auch das Widerspruchsformular (PDF) ausfüllen.

 

Hier können Sie das Widerspruchsformular herunterladen.

 

Die Stadt Fürstenwalde/Spree ist um die Korrektheit des Baulandkatasters bemüht. Fehlerhafte Darstellungen oder Informationen können daher jederzeit gemeldet werden. Weiterhin können Sie als Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerin noch nicht erfasste Grundstücke anzeigen und einen Antrag zur Aufnahme in das Kataster stellen, welche dann nach entsprechender Prüfung durch das Amt 21- Stadtplanung übernommen werden können. Richten Sie in diesem Fall ebenfalls ein formloses, unterschriebenes Schreiben mit Angabe des Grundstücks (Anschrift, Flur- und Flurstücknummer) an die Stadt Fürstenwalde/Spree (Kontaktdaten) oder nutzen Sie alternativ das Antragsformular (PDF).

 

Hier können Sie das Antragsformular herunterladen.

 

Alle Angaben im Kataster begründen keinen Rechtsanspruch.

 

Das Baulandkataster ist ab dem 17. Mai 2021 öffentlich im Geoportal einsehbar:

 

http://stadtplan.fuerstenwalde-spree.de/

 

Stadt Fürstenwalde/Spree

Amt 21 - Stadtplanung
Am Markt 4
15517 Fürstenwalde/Spree
 
Ihr Ansprechpartner
Henry Beyer
Zimmer 218
Telefon: 03361 557-226
Fax/AB: 03361 557-3244