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Beteiligungen

 

Planungen

 

die sich zurzeit in der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beziehungsweise § 3 Abs. 2 BauGB befinden, bei Planungen auf anderer Grundlage analog dazu:

 

Bebauungsplan Nr. 128 „Hort Spreefüchse an der Waldstraße“

 

 

Kontakt

 

Stadt Fürstenwalde/Spree
Amt 21 - Stadtplanung
Am Markt 4
15517 Fürstenwalde/Spree

zum Kontaktformular

 

 


 

Bebauungsplan Nr. 128 „Hort Spreefüchse an der Waldstraße“
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Folgesitzung am 27. November der Sitzung vom 23. November 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 „Hort Spreefüchse an der Waldstraße“ der Stadt Fürstenwalde/Spree gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Ziel der Planung
Die Stadt Fürstenwalde/Spree beabsichtigt den Hortneubau der Theodor-Fontane-Grundschule am Standort Waldstraße zu entwickeln.


Geltungsbereich der Planung
Das Plangebiet liegt mit einer Größe von ca. 0,65 ha im Osten des Stadtgebiets der Stadt Fürstenwalde/Spree. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 552 und 443 tw. der Flur 107 der Gemarkung Fürstenwalde/Spree. Das Flurstück wird durch den Schulgarten und den Gemeinschaftsgarten der Lokalen Agenda 21 genutzt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Flurstücke 580, 581, 582, 551 der Flur 107, im Süden durch die Flurstücke 444, 446/2 der Flur 107 sowie im Norden durch die Bahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder) begrenzt. Des Weiteren endet die Waldstraße, nördlich der Kreuzung Holzstraße/Waldstraße, dort.


Wesentlicher Planinhalt
Im Plangebiet soll eine Fläche für den Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) mit der Zweckbestimmung „Kinderhort und Betreuungseinrichtung“ festgesetzt werden.


Planverfahren
Der Bebauungsplan wird unter Anwendung der Vorschriften des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt, da sich das Plangebiet innerhalb einer bereits im Zusammenhang bebauten Siedlungsfläche befindet. Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Überwachung nach § 4 c BauGB abgesehen.


Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Vorhabenstandort ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche Typ 2 (Geschossflächenzahl bis 0,8) dargestellt. Aufgrund der Generalisierungsklausel erhalten Flächen unter 1 ha Größe keine gesonderte Darstellung. Da das Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,65 ha unter diesem Grenzwert liegt, sind weder eine Änderung noch eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes notwendig.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Verfahrensschritt

 

Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen zu unterrichten, wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 128


vom 12.06.2024 bis einschließlich 11.07.2024
 

unter folgender Adresse
 

http://www.stadt-fuerstenwalde.de/seite/186154/beteiligungen.html
 

im Internet veröffentlicht.
 

Auf das zentrale Portal des Landes Brandenburg zur Bauleitplanung
 

http://bb.bauleitplanung-online.de/
 

wird ebenfalls hingewiesen.

 

Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 127 „Hort Spreefüchse an der Waldstraße“, steht im Wartebereich des Amts 21 – Stadtplanung, 2. Obergeschoss im Rathauscenter, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu folgenden Zeiten:


Montag          9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Dienstag        9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr,
Mittwoch        9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Donnerstag    9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr sowie
Freitag           9.00 – 12.00 Uhr


ein Computer als öffentlich zugängliches Lesegerät zu Verfügung.
Auf diesen Zeitraum beschränkt sich auch die Einsichtnahme in die Unterlagen.


Stellungnahmen können folgendermaßen übermittelt werden:

  • per E-Mail an ,

  • schriftlich über Kontaktformulare auf den Beteiligungsseiten im Internet,

  • schriftlich im zentralen Portal des Landes Brandenburg zur Bauleitplanung,

  • schriftlich per Brief an Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree, Amt 21 – Stadtplanung, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree,

  • schriftlich per Fax an 03361/557-461 oder

  • zur Niederschrift während der Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung


Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 128 wird hiermit gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Fürstenwalde/Spree, den 04.06.2024

 

Matthias Rudolph
Bürgermeister

 

zu den Unterlagen

 
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

 

Wigbert Bengtsson

Zimmer 217

Telefon: 03361 557-207

Fax/AB: 03361 557-3207

 

Constanze Homuth

Zimmer 218

Telefon: 03361 557-206

Fax/AB: 03361 557-3206

 

Marco Witte

Zimmer 212

Telefon: 03361 557-211

Fax/AB: 03361 557-3211

 
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Hinweis: Alle im Internet zur Verfügung gestellten Materialien sind ohne Gewähr. Es gelten die in Papierform vorliegenden Original-Unterlagen.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt (Informationsblatt Datenverarbeitung Bauleitplanung).

 

Die korrekte Übermittlung und Verarbeitung von elektronisch abgegebenen Stellungnahmen sind mit Risiken verbunden. E-Mail-Adressen der Stadt Fürstenwalde/Spree dienen grundsätzlich nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur oder Verschlüsselung.
Für die Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen oder Anträge, die nach geltendem Recht der qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, nutzen Sie bitte die Adresse

 

Die Abgabe einer Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an die Stadt Fürstenwalde/Spree ist rechtlich zulässig. Dazu können Sie auch das nebenstehende Kontaktformular nutzen.