Beteiligungen
Planungen
die sich zurzeit in der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beziehungsweise § 3 Abs. 2 BauGB befinden, bei Planungen auf anderer Grundlage analog dazu:
Bebauungsplan Nr. 116 "Gewerbegebiet Lindenstraße/Friedrich-Ebert-Straße"31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fürstenwalde/Spree (Lindenstraße)
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fürstenwalde/Spree (Heideland) Bebauungsplan Nr. 116 "Gewerbegebiet Lindenstraße/Friedrich-Ebert-Straße"hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.12.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 116 "Gewerbegebiet Lindenstraße/Friedrich-Ebert-Straße" beschlossen.
Geltungsbereich der PlanungDas Plangebiet mit einer Größe von ca. 3,8 ha liegt im Stadtteil Mitte östlich der Friedrich-Ebert-Straße, nördlich der Lindenstraße. Es hat eine Ost-West-Ausdehnung von ca. 190 m sowie eine Nord-Süd-Ausdehnung von ca. 210 m und umfasst den ehemaligen Garagenstandort vor Ort sowie die Gartengrundstücke an der Lindenstraße. Es umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Fürstenwalde/Spree: Flur 16, Flurstücke 75 tw. und 78 tw., Flur 132, Flurstücke 44 tw. sowie 307 tw. und ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Ziel der PlanungDurch die Aufstellung des Bebauungsplans soll eine innerstädtische erschlossene Brachfläche zur Weiterführung und Arrondierung des bestehenden Gewerbegebiets einer Nutzung zugeführt werden. Planungsziele sind ein Gewerbegebiet sowie eine öffentliche Grünfläche. Im Bebauungsplan wird ein Teil der Lindenstraße als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als VerfahrensschrittUm die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen zu unterrichten, wird der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 116 "Gewerbegebiet Lindenstraße/Friedrich-Ebert-Straße" mit Begründung sowie weiteren Untersuchungsergebnissen und Gutachten
vom 11.11.2020 bis einschließlich 14.12.2020
im Wartebereich des Amts 21 - Stadtplanung der Stadt Fürstenwalde/Spree, 2. Obergeschoss im Rathauscenter, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Da gegenwärtig kein allgemeiner Besucherverkehr gestattet ist, müssen für die Einsichtnahme Termine vereinbart werden. Dafür bietet die Stadt Fürstenwalde/Spree die Telefonnummern 03361 557 207 und 03361 557 224 an. Die Kontaktaufnahme über die oben genannten Nummern ist zu den folgenden Zeiten möglich:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr sowie Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Auf diesen Zeitraum beschränkt sich auch die Einsichtnahme in die Unterlagen. Im Auslegungszeitraum wird jedermann Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen schriftlich per Brief, schriftlich per E-Mail an , schriftlich per Fax an 03361 557 461 oder während der Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung nach Terminvereinbarung zur Niederschrift abzugeben. Zusätzlich besteht während eines vereinbarten Termins die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/SpreeDie Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 116 "Gewerbegebiet Lindenstraße/Friedrich-Ebert-Straße" wird hiermit gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree öffentlich bekannt gemacht.
Der frühzeitige Entwurf zum Bebauungsplan sowie die Begründung sind zusätzlich während der Auslegung im Internet unter folgender Adresse einsehbar:
Auf das zentrale Portal des Landes Brandenburg zur Bauleitplanung http://bb.bauleitplanung-online.de/ wird ebenfalls hingewiesen.
Fürstenwalde/Spree, den 30.10.2020 Matthias Rudolph
31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fürstenwalde/Spree (Lindenstraße)hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.01.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Fürstenwalde/Spree gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Anlass ist die beabsichtigte gewerbliche Entwicklung einer brachgefallenen Fläche an der Lindenstraße Ecke Friedrich-Ebert-Straße in Fürstenwalde Mitte. Die Stadtverordnetenversammlung hat dafür in ihrer Sitzung am 12.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116 „Gewerbegebiet Lindenstraße/Friedrich-Ebert-Straße“ beschlossen. Im rechtswirksamen FNP ist entlang der Lindenstraße eine Grünfläche und entlang der Friedrich-Ebert-Straße eine gemischte Baufläche dargestellt. Da sich dieser Bebauungsplan mit den beabsichtigten Festsetzungen eines an die Lindenstraße grenzenden Gewerbegebietes und einer straßenbegleitenden Grünfläche entlang der Friedrich-Ebert-Straße nicht aus der im FNP vorhandenen Darstellungen entwickeln lässt, sollen diese Darstellung mit der 31. FNP-Änderung angepasst werden.
Der ca. 2,3 ha große Bereich der 31. Änderung ist im Übersichtsplan in der Anlage dargestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Verfahrensschritt
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen zu unterrichten, wird der Entwurf der 31. FNP-Änderung mit Begründung
vom 11.11.2020 bis einschließlich 14.12.2020
im Wartebereich des Amt 21 - Stadtplanung der Stadt Fürstenwalde/Spree, 2. Obergeschoss im Rathauscenter, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Da gegenwärtig kein allgemeiner Besucherverkehr gestattet ist, müssen für die Einsichtnahme Termine vereinbart werden. Dafür bietet die Stadt Fürstenwalde/Spree die Telefonnummern 03361/557-226 und 03361/557-224 an. Die Kontaktaufnahme über die oben genannten Nummern ist zu den folgenden Zeiten möglich:
Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr sowie Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Auf diesen Zeitraum beschränkt sich auch die Einsichtnahme in die Unterlagen.
Im Auslegungszeitraum wird jedermann Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen schriftlich per Brief, schriftlich per E-Mail an , schriftlich per Fax an 03361/557-461 oder während der Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung nach Terminvereinbarung zur Niederschrift abzugeben. Zusätzlich besteht während eines vereinbarten Termins die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 31. FNP-Änderung wird hiermit gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree öffentlich bekannt gemacht.
Die Planunterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Adresse einsehbar:
http://www.stadt-fuerstenwalde.de/seite/186154/beteiligungen.html.
Auf das zentrale Portal des Landes Brandenburg zur Bauleitplanung
http://bb.bauleitplanung-online.de/
wird ebenfalls hingewiesen.
Fürstenwalde/Spree, den 30.10.2020 Matthias Rudolph Bürgermeister
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fürstenwalde/Spree (Heideland) hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.04.2011 die Einleitung des Verfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Fürstenwalde/Spree gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Am 12.12.2013 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Beschluss zur Änderung der Planungsziele gefasst.
Anlass ist die von der Stadt Fürstenwalde/Spree beabsichtigte Entwicklung des Ortsteils Heideland zu einem Wohngebiet mit geringer Dichte. Da derzeit Bebauungspläne mit der geplanten Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten nicht aus der im FNP vorhandenen überwiegenden Darstellung als Grünfläche und teilweisen Darstellung als Waldfläche entwickelt werden können, sollen diese Darstellungen mit der 21. FNP-Änderung geändert werden. Südlich der Bahnlinie soll ein ca. 170 m breiter Streifen als Waldfläche und der überwiegende Teil als Wohnbaufläche Typ 3 mit hohem Grünanteil (GFZ bis 0,2) dargestellt werden.
Der ca. 86 ha große Bereich der 21. Änderung ist im Übersichtsplan in der Anlage dargestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Verfahrensschritt
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen zu unterrichten, wird der Entwurf der 21. FNP-Änderung mit Begründung
vom 05.01.2021 bis einschließlich 12.02.2021
im Wartebereich des Amtes 21 – Stadtplanung der Stadt Fürstenwalde/Spree, 2. Obergeschoss im Rathauscenter, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Da gegenwärtig kein allgemeiner Besucherverkehr gestattet ist, müssen für die Einsichtnahme Termine vereinbart werden. Dafür bietet die Stadt Fürstenwalde/Spree die Telefonnummern 03361/557-206 und 03361/557-224 an. Die Kontaktaufnahme über die oben genannten Nummern ist zu den folgenden Zeiten möglich:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr sowie Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Auf diesen Zeitraum beschränkt sich auch die Einsichtnahme in die Unterlagen.
Im Auslegungszeitraum wird jedermann Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen schriftlich per Brief, schriftlich per E-Mail an , schriftlich per Fax an 03361/557-461 oder während der Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung nach Terminvereinbarung zur Niederschrift abzugeben. Zusätzlich besteht während eines vereinbarten Termins die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Die Planunterlagen werden zusätzlich im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht: http://www.fuerstenwalde-spree.de/seite/186154/beteiligungen.html. Auf dieser Internetseite können über ein Kontaktformular Stellungnahmen abgegeben werden.
Auf das zentrale Portal des Landes Brandenburg zur Bauleitplanung http://bb.bauleitplanung-online.de/ wird ebenfalls hingewiesen.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 21. FNP-Änderung wird hiermit gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree öffentlich bekannt gemacht.
Fürstenwalde/Spree, den 08.12.2020 Matthias Rudolph Bürgermeister
Die Abgabe einer Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an die Stadt Fürstenwalde/Spree ist rechtlich zulässig. Dazu können Sie auch das nebenstehende Kontaktformular nutzen.
|
|
KontaktStadt Fürstenwalde/Spree |
|
Ihre Ansprechpartnerinnen und Absprechpartner
Jeannine Albrecht Amtsleiterin Zimmer 222 Telefon: 03361 557-224 Fax/AB: 03361 557-3224
Petra Wildschütz Zimmer 218 Telefon: 03361 557-206 Fax/AB: 03361 557-3206
Wigbert Bengtsson Zimmer 217 Telefon: 03361 557-207 Fax/AB: 03361 557-3207
Henry Beyer Zimmer 218 Telefon: 03361 557-226 Fax/AB: 03361 557-3226
Marco Witte Zimmer 212 Telefon: 03361 557-211 Fax/AB: 03361 557-3211 |
|
Hinweis: Alle im Internet zur Verfügung gestellten Materialien sind ohne Gewähr. Es gelten die in Papierform vorliegenden Original-Unterlagen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt (Informationsblatt Datenverarbeitung Bauleitplanung).
Die korrekte Übermittlung und Verarbeitung von elektronisch abgegebenen Stellungnahmen sind mit Risiken verbunden. E-Mail-Adressen der Stadt Fürstenwalde/Spree dienen grundsätzlich nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur oder Verschlüsselung. |