Beteiligungen
Planungen
die sich zurzeit in der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beziehungsweise § 3 Abs. 2 BauGB befinden, bei Planungen auf anderer Grundlage analog dazu: | Kontakt
Stadt Fürstenwalde/Spree
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Bebauungsplan Nr. 121 "Betriebshof Friedhofstraße"
Bebauungsplan Nr. 121 „Betriebshof Friedhofstraße“ hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 „Betriebshof Friedhofstraße“ der Stadt Fürstenwalde/Spree gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Anlass und Ziel der Planung Die Stadt Fürstenwalde/Spree beabsichtigt die Neuordnung und Erweiterung des kommunalen Betriebshofes auf östlich angrenzende Flächen, um derzeit vom Betriebshof genutzte Flächen neu nutzen zu können und künftig Betriebsabläufe zu optimieren. Auf der Erweiterungsfläche sind beheizbare Hallen geplant, um einen reibungslosen Winterdienst und Reparaturtätigkeiten zu gewährleisten, sowie die Bereitstellung von Stell- und Lagerflächen für den Fuhrpark und vor der Witterung zu schützendes Material.
Grundlage ist die Vorplanung zum Umfeld „Neuer Friedhof“ mit Friedhofsvorplatz und Stellplatzanlage. Die aktuellen Planungen wurden in der gemeinsamen Sondersitzung der Ausschüsse für Stadtentwicklung und für Kultur, Sport, Soziales, Bildung, Integration und Gleichstellung am 29.03.2021 vorgestellt und mit Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2021 bestätigt.
Für die Verbesserung der barrierefreien Erreichbarkeit des Friedhofsgeländes und der Stellplatzsituation ist eine Verlagerung der Stellplätze vorgesehen. Hierfür müssen die stark sanierungsbedürftigen Hallen des Betriebshofes weichen. Die Stadt beabsichtigt zur Umsetzung der Planung den Erwerb des ca. 4.200 m² großen Flurstücks 259 der Flur 130, Gemarkung Fürstenwalde/Spree vom Eigentümer Landkreis Oder-Spree, beschlossen am 02.11.2017.
Geltungsbereich der Planung Der ca. 0,56 ha große Geltungsbereich liegt nördlich der Friedhofstraße und südlich der Luise-Hensel-Straße und umfasst das Flurstück 259 sowie das Straßenflurstück 229 (teilweise) der Flur 130 der Gemarkung Fürstenwalde/Spree. Die nähere Umgebung des Plangebietes wird im Süden und Osten von der Wohnbebauung an der Friedhofstraße geprägt. Unmittelbar westlich an das Plangebiet grenzen eine Gärtnerei und ein Steinmetzbetrieb. Nördlich des Plangebiets befindet sich ein Holzhackschnitzelwerk. Nordöstlich grenzt das Plangebiet an eine bestockte Fläche an. Die verkehrliche Erschließung erfolgt von Norden über die Luise-Henschel-Straße. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Wesentlicher Planinhalt Im Plangebiet soll der kommunale Betriebshof künftig als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) im Bebauungsplan festgesetzt werden, um Nutzungen zuzulassen, die das Wohnen in der näheren Umgebung nicht wesentlich stören.
Planverfahren Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung, aufgestellt werden. Die im Beschluss vom 12.05.2021 angekündigte Vorprüfung der Planung hat nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt des Landkreises Oder-Spree ergeben, dass ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB in Betracht kommt, da das Flurstück 259 im Verhältnis zum umgebenden Siedlungskörper von untergeordnetem Gewicht ist.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Vorhabenstandort ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche Typ 3 (Geschossflächenzahl bis 0,3) dargestellt. Aufgrund der Generalisierungsklausel erhalten Flächen unter 1,0 ha Größe keine gesonderte Darstellung. Da das Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,56 ha deutlich unter diesem Grenzwert liegt, sind weder eine Änderung noch eine Berichtigung des FNP notwendig.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Verfahrensschritt
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen zu unterrichten, wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 121 mit Begründung
vom 13.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024
unter folgender Adresse
http://www.stadt-fuerstenwalde.de/seite/186154/beteiligungen.html.
im Internet veröffentlicht.
Auf das zentrale Portal des Landes Brandenburg zur Bauleitplanung
http://bb.bauleitplanung-online.de/
wird ebenfalls hingewiesen.
Als weitere Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 121 werden im Wartebereich des Amtes 21 - Stadtplanung der Stadt Fürstenwalde/Spree, 2. Obergeschoss im Rathauscenter, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu jedermanns Einsichtnahme zu den folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr sowie Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Auf diesen Zeitraum beschränkt sich auch die Einsichtnahme in die Unterlagen.
Stellungnahmen können folgendermaßen übermittelt werden:
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 121 wird hiermit gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree öffentlich bekannt gemacht.
Fürstenwalde/Spree, den 14.11.2023
Matthias Rudolph Bürgermeister
| Ihre Ansprechpartnerinnen und Absprechpartner
Wigbert Bengtsson Zimmer 217 Telefon: 03361 557-207 Fax/AB: 03361 557-3207
Henry Beyer Zimmer 218 Telefon: 03361 557-226 Fax/AB: 03361 557-3226
Constanze Homuth Zimmer 218 Telefon: 03361 557-206 Fax/AB: 03361 557-3206
Marco Witte Zimmer 212 Telefon: 03361 557-211 Fax/AB: 03361 557-3211 | |
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Hinweis: Alle im Internet zur Verfügung gestellten Materialien sind ohne Gewähr. Es gelten die in Papierform vorliegenden Original-Unterlagen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt (Informationsblatt Datenverarbeitung Bauleitplanung).
Die korrekte Übermittlung und Verarbeitung von elektronisch abgegebenen Stellungnahmen sind mit Risiken verbunden. E-Mail-Adressen der Stadt Fürstenwalde/Spree dienen grundsätzlich nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur oder Verschlüsselung.
Für die Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen oder Anträge, die nach geltendem Recht der qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, nutzen Sie bitte die Adresse
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