Beteiligungen
Planungen
die sich zurzeit in der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beziehungsweise § 3 Abs. 2 BauGB befinden, bei Planungen auf anderer Grundlage analog dazu:
Einfacher Bebauungsplan Nr. III "Anbau Jagdschloss"
24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fürstenwalde/Spree (Bereiche Nordpark und Kiesweg)
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fürstenwalde/Spree(Lange Straße/An der Kohlenbahn)
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 67 "Vollsortiment-Lebensmittelmarkt Lange Straße"
Einfacher Bebauungsplan Nr. III "Anbau Jagdschloss" hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.10.2020 in der Fortsetzung der Sitzung vom 01.10.2020 die Aufstellung des Einfachen Bebauungsplanes Nr. III „Anbau Jagdschloss“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Anlass der Planung An das Jagdschloss soll ein Anbau errichtet werden, welcher die für die zukünftige Nutzung des Jagdschlosses notwendigen Nebenanlagen wie Küchentrakt, Technikräume und Sanitäranlagen aufnehmen soll. Der mit den Denkmalschutzbehörden vorabgestimmte Anbau soll in einem Ab-stand von weniger als 3 Metern zu den südlich angrenzenden Flurstücken 605 und 606 der Flur 131 erfolgen. Die dadurch entstehende Abstandsfläche würde teilweise auf diesen beiden Flurstücken liegen. Damit entsteht ein Planungserfordernis, das dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zugehörige Grundstück mit einem Bebauungsplan zu überplanen.
Geltungsbereich der Planung Das 936 m² große Plangebiet befindet sich an der Schloßstraße in Fürstenwalde Mitte. Der Geltungsbereich umfasst: Gemarkung Fürstenwalde/Spree, Flur 131, Flurstück 66/3. Er ist im Übersichtsplan in der Anlage dargestellt.
Wesentlicher Planinhalt Im Bebauungsplanentwurf sind sowohl für das ehemalige Proviantamt als auch für den geplanten Anbau Baufenster mit Baugrenzen vorgesehen, in denen unterschiedliche maximal zulässige Gesamthöhen zulässig sein sollen. Drei textliche Festsetzungen sollen die Bauweise, die Überschreitung der zulässigen Gesamthöhe durch technische Aufbauten und die Tiefe der Abstandsflächen regeln.
Planverfahren Der Einfache Bebauungsplan Nr. III soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Mit dem Bebauungsplan wird weder die Zulässigkeit eines Vorhabens nach Anlage 1 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder eines nach Brandenburgischem Landesrecht UVP-pflichtigen Vorhabens vorbereitet oder begründet noch bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes von Natura 2000-Gebieten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), und es soll eine zulässige Grundfläche von weniger als 20000 Quadratmetern festgesetzt werden. Damit sind die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens gegeben.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a BauGB
Auf der Grundlage des am 08.03.2021 in der Fortsetzung der Sitzung vom 04.03.2021 gefassten Auslagebeschlusses wird der Entwurf zum Einfachen Bebauungsplan Nr. III „Anbau Jagdschloss“ mit Begründung
vom 24.03.2021 bis einschließlich 26.04.2021
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen werden bei der Stadt Fürstenwalde/Spree, im Rathauscenter, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree ausgelegt. Da gegenwärtig kein allgemeiner Besucherverkehr gestattet ist, müssen für die Einsichtnahme Termine vereinbart werden. Dafür bietet die Stadt Fürstenwalde/Spree die Telefonnummern 03361 557 206 und 03361 557 224 an. Die Kontaktaufnahme über die oben genannten Nummern ist zu den folgenden Zeiten möglich:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr sowie Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Auf diesen Zeitraum beschränkt sich auch die Einsichtnahme in die Unterlagen.
Im Auslegungszeitraum können Stellungnahmen zur Planung von jedermann schriftlich per Brief, schriftlich per Fax an 03361 557 555, schriftlich per E-Mail an oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Planunterlagen werden zusätzlich im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht: http://www.fuerstenwalde-spree.de/seite/186154/beteiligungen.html. Auf dieser Internetseite können über ein Kontaktformular Stellungnahmen abgegeben werden.
Auf das zentrale Portal des Landes Brandenburg zur Bauleitplanung http://bb.bauleitplanung-online.de/ wird ebenfalls hingewiesen.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a BauGB zum Einfachen Bebauungsplan Nr. III „Anbau Jagdschloss“ wird hiermit gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree öffentlich bekannt gemacht.
Fürstenwalde/Spree, den 09.03.2021 Matthias Rudolph Bürgermeister
24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fürstenwalde/Spree (Bereiche Kiesweg und Nordpark)hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.11.2014 die Einleitung des Verfahrens zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Fürstenwalde/Spree beschlossen.
Anlass der Planung Anlass ist die beabsichtigte Nutzung einer ca. 7,9 ha großen Fläche auf dem ehemaligen Kasernengelände am Kiesweg durch das Bundeskriminalamt. Die Behörde plant an diesem Standort an der Gemarkungsgrenze zu Rauen und Markgrafpieske die Errichtung eines Trainingszentrums für den Personenschutz und polizeiliche Standardmaßnahmen. Die für bauliche Maßnahmen des Bundes nach § 37 Baugesetzbuch (BauGB) zuständige höhere Verwaltungsbehörde hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Vorhaben als nicht notwendig erachtet. Es soll ein Kenntnisgabeverfahren gemäß § 77 Abs. 5 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) als zuständige Bauaufsichtsbehörde durchgeführt werden, jedoch steht derzeit die Darstellung einer Waldfläche im wirksamen FNP den geplanten Maßnahmen entgegen.
Änderungsbereich Kiesweg Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Waldfläche dargestellt. Mit der 24. FNP-Änderung soll diese Darstellung in eine Darstellung als Sonderbaufläche mit hohem Waldanteil mit der Zweckbestimmung „Sicherheitsbehörden“ geändert werden. Zum Ausgleich für die Bauflächendarstellung im Bereich Kiesweg soll in einem zweiten Änderungsbereich eine Rücknahme der Bauflächendarstellung erfolgen.
Änderungsbereich Nordpark Auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhausstandortes an der Karl-Liebknecht-Straße in Fürstenwalde Nord ist der Nordpark „Kleine Freizeit“ entstanden. Die Erweiterung der Anlage befindet sich in der Planung. Im FNP ist dieser ca. 1,7 ha große Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt. Mit der 24. FNP-Änderung soll diese Darstellung in eine Darstellung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ geändert werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a BauGB
Auf der Grundlage des am 08.03.2021 in der Fortsetzung der Sitzung vom 04.03.2021 gefassten Auslagebeschlusses wird der Entwurf der 24. FNP-Änderung mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
vom 24.03.2021 bis einschließlich 26.04.2021
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen werden bei der Stadt Fürstenwalde/Spree, im Rathauscenter, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree ausgelegt. Da gegenwärtig kein allgemeiner Besucherverkehr gestattet ist, müssen für die Einsichtnahme Termine vereinbart werden. Dafür bietet die Stadt Fürstenwalde/Spree die Telefonnummern 03361 557 206 und 03361 557 224 an. Die Kontaktaufnahme über die oben genannten Nummern ist zu den folgenden Zeiten möglich: Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr sowie Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Auf diesen Zeitraum beschränkt sich auch die Einsichtnahme in die Unterlagen.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar: Informationen zu Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen (insb. zu Lärm), Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter Informationen zu Pflanzen (insb. zu Wald) Informationen zu Tieren (Vögel, Fledermäuse und Reptilien).
Matthias Rudolph Bürgermeister
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fürstenwalde/Spree (Lange Straße/An der Kohlenbahn) hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.05.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Fürstenwalde/Spree gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Anlass ist die beabsichtigte Entwicklung eines Einzelhandelsstandortes an der Lange Straße in Fürstenwalde Süd. Die Stadtverordnetenversammlung hat dafür in ihrer Sitzung am 14.05.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 67 „Vollsortiment-Lebensmittelmarkt Lange Straße“ beschlossen. Im wirksamen FNP ist der Bereich Lange Straße/An der Kohlenbahn als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule sowie sportlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen dargestellt. Damit lässt sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit seinen beabsichtigten Festsetzungen eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandelsbetrieb an der Lange Straße derzeit nicht aus dem FNP entwickeln.
Der ca. 11,3 ha große Geltungsbereich der 32. FNP-Änderung umfasst die komplette Darstellung der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule sowie sportlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen an der Lange Straße/An der Kohlenbahn sowie die Darstellung einer Wohnbaufläche Typ 3 (Geschossflächenzahl bis 0,3) an der Lange Straße bis zur östlich angrenzenden Darstellung einer Wohnbaufläche Typ 2 (Geschossflächenzahl bis 0,8) und bis zur südlich angrenzenden Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten („Kastanienweg“). Er ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Mit der 32. FNP-Änderung soll im Änderungsbereich die Darstellung der Gemeinbedarfsfläche in eine Darstellung als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe geändert werden. Weiterhin soll ein Teilbereich von der Darstellung Wohnbaufläche Typ 3 in eine Darstellung als Grünfläche geändert werden. Der östliche Teil der Wohnbaufläche Typ 3 soll in eine Wohnbaufläche Typ 2 geändert werden. Die bislang als Schule dargestellte Gemeinbedarfsfläche bleibt in dem Bereich erhalten und wird in Richtung Osten verschoben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Verfahrensschritt
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen zu unterrichten, wird der Entwurf der 32. FNP-Änderung mit Begründung
vom 06.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021
im Wartebereich des Amt 21 - Stadtplanung der Stadt Fürstenwalde/Spree, 2. Obergeschoss im Rathauscenter, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Da gegenwärtig kein allgemeiner Besucherverkehr gestattet ist, müssen für die Einsichtnahme Termine vereinbart werden. Dafür bietet die Stadt Fürstenwalde/Spree die Telefonnummern 03361/557-226 und 03361/557-224 an. Die Kontaktaufnahme über die oben genannten Nummern ist zu den folgenden Zeiten möglich:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr sowie Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Auf diesen Zeitraum beschränkt sich auch die Einsichtnahme in die Unterlagen.
Im Auslegungszeitraum wird jedermann Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen schriftlich per Brief, schriftlich per E-Mail an , schriftlich per Fax an 03361/557-555 oder während der Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung nach Terminvereinbarung zur Niederschrift abzugeben. Zusätzlich besteht während eines vereinbarten Termins die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 32. FNP-Änderung wird hiermit gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree öffentlich bekannt gemacht.
Die Planunterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Adresse einsehbar:
http://www.stadt-fuerstenwalde.de/seite/186154/beteiligungen.html.
Auf das zentrale Portal des Landes Brandenburg zur Bauleitplanung
http://bb.bauleitplanung-online.de/
wird ebenfalls hingewiesen.
Auf beiden Internetseiten können über Kontaktformulare Stellungnahmen abgegeben werden.
Fürstenwalde/Spree, den 29.03.2021
Matthias Rudolph Bürgermeister
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 67 „Vollsortiment-Lebensmittelmarkt Lange Straße“ hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.05.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 67 „Vollsortiment-Lebensmittelmarkt Lange Straße“ der Stadt Fürstenwalde/Spree gemäß § 2 Abs. 1 i.Vm. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit Beschluss vom 03.09.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung die Planungsziele (Erhöhung der Verkaufsfläche) angepasst.
Anlass ist die beabsichtigte Errichtung eines Vollsortiment-Lebensmittelmarktes mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.951 m². Die neu errichtete Gesamtverkaufsfläche setzt sich aus 1.545 m² Verkaufsfläche für Nahrungs- und Genussmittel, 193 m² Drogeriewaren und 193 m² sonstigen Sortimenten sowie 20 m² Verkaufsfläche für eine Bäckerei im Vorkassenbereich zusammen. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist erforderlich, da das Vorhaben bau- und planungsrechtlich derzeit nicht zulässig ist und die geplante Verkaufsflächengröße das Maß der Großflächigkeit übersteigt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach §§ 2-10 BauGB, d. h. einschließlich einer Umweltprüfung, aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine ca. 1,5 ha große Teilfläche der Flurstücke 435 und 436 der Flur 150 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 59 der Flur 149 der Gemarkung Fürstenwalde/Spree. Der Geltungsbereich umfasst das ca. 1,24 ha große Vorhabengrundstück sowie die angrenzenden Verkehrsflächen der Lange Straße und der Straße „An der Kohlenbahn“. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich wird nördlich durch die Lange Straße und Wohnbebauung sowie im Westen durch die Straße „An der Kohlenbahn“ und Wohnbebauung begrenzt. Östlich und südlich des Geltungsbereiches befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die zu überplanende Fläche wird derzeit ebenfalls landwirtschaftlich genutzt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist der Bereich Lange Straße/An der Kohlenbahn als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule sowie sportlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen dargestellt. Damit der vorhabenbezogene Bebauungsplan aus den Darstellungen des FNP entwickelt werden kann, wird dieser im Rahmen der 32. Änderung des FNP parallel geändert.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Verfahrensschritt
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen zu unterrichten, wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 67 „Vollsortiment-Lebensmittelmarkt Lange Straße“ mit Begründung
vom 06.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021
im Wartebereich des Amt 21 - Stadtplanung der Stadt Fürstenwalde/Spree, 2. Obergeschoss im Rathauscenter, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Da gegenwärtig kein allgemeiner Besucherverkehr gestattet ist, müssen für die Einsichtnahme Termine vereinbart werden. Dafür bietet die Stadt Fürstenwalde/Spree die Telefonnummern 03361/557-226 und 03361/557-224 an. Die Kontaktaufnahme über die oben genannten Nummern ist zu den folgenden Zeiten möglich:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr sowie Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Auf diesen Zeitraum beschränkt sich auch die Einsichtnahme in die Unterlagen.
Im Auslegungszeitraum wird jedermann Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen schriftlich per Brief, schriftlich per E-Mail an , schriftlich per Fax an 03361/557-555 oder während der Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung nach Terminvereinbarung zur Niederschrift abzugeben. Zusätzlich besteht während eines vereinbarten Termins die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 67 „Vollsortiment-Lebensmittelmarkt Lange Straße“ wird hiermit gemäß § 15 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree öffentlich bekannt gemacht.
Die Planunterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Adresse einsehbar:
http://www.stadt-fuerstenwalde.de/seite/186154/beteiligungen.html.
Auf das zentrale Portal des Landes Brandenburg zur Bauleitplanung
http://bb.bauleitplanung-online.de/
wird ebenfalls hingewiesen.
Auf beiden Internetseiten können über Kontaktformulare Stellungnahmen abgegeben werden.
Fürstenwalde/Spree, den 29.03.2021
Matthias Rudolph Bürgermeister
Die Abgabe einer Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an die Stadt Fürstenwalde/Spree ist rechtlich zulässig. Dazu können Sie auch das nebenstehende Kontaktformular nutzen.
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KontaktStadt Fürstenwalde/Spree |
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Ihre Ansprechpartnerinnen und Absprechpartner
Jeannine Albrecht Amtsleiterin Zimmer 222 Telefon: 03361 557-224 Fax/AB: 03361 557-3224
Petra Wildschütz Zimmer 218 Telefon: 03361 557-206 Fax/AB: 03361 557-3206
Wigbert Bengtsson Zimmer 217 Telefon: 03361 557-207 Fax/AB: 03361 557-3207
Henry Beyer Zimmer 218 Telefon: 03361 557-226 Fax/AB: 03361 557-3226
Marco Witte Zimmer 212 Telefon: 03361 557-211 Fax/AB: 03361 557-3211 |
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Hinweis: Alle im Internet zur Verfügung gestellten Materialien sind ohne Gewähr. Es gelten die in Papierform vorliegenden Original-Unterlagen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt (Informationsblatt Datenverarbeitung Bauleitplanung).
Die korrekte Übermittlung und Verarbeitung von elektronisch abgegebenen Stellungnahmen sind mit Risiken verbunden. E-Mail-Adressen der Stadt Fürstenwalde/Spree dienen grundsätzlich nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur oder Verschlüsselung. |