- Elternversammlung Kl. 1 am 17.09.2026 um 17.30 Uhr
- Dokumente flexibel abholen – mit der DokBox
- Bauarbeiten in der Eisenbahnstraße zwischen Kaiserhof und Spreebrücke
- Elternversammlung Kl. 1 am 17.09.2026 um 17.30 Uhr
- Dokumente flexibel abholen – mit der DokBox
- Bauarbeiten in der Eisenbahnstraße zwischen Kaiserhof und Spreebrücke
- Elternversammlung Kl. 1 am 17.09.2026 um 17.30 Uhr
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- Bauarbeiten in der Eisenbahnstraße zwischen Kaiserhof und Spreebrücke
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- Bauarbeiten in der Eisenbahnstraße zwischen Kaiserhof und Spreebrücke
Stadtplanung
Bauberatung
Kurzinformationen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes bieten eine Beratung zu den Bauvorhaben im Stadtgebiet von Fürstenwalde/Spree (Gemarkungen Fürstenwalde/Spree und Trebus) an. Dazu gehören insbesondere die Bebauungspläne und weitere Satzungen wie z.B. die Gestaltungssatzung und die Klarstellungssatzung Trebus. Die Stadt ist Sonderordnungsbehörde für alle örtlichen Bauvorschriften gemäß § 87 BbgBO.
Beschreibung
Baurechtliche Beratung und planungsrechtliche Auskünfte
Sie erhalten Informationen und Beratungen zu den bauplanungsrechtlichen Grundlagen für Bauvorhaben, zu den Inhalten von verbindlichen Bauleitplanungen, Satzungen/örtlichen Bauvorschriften und zur Zulässigkeit von baulichen Vorhaben und Nutzungen.
Alle zur Rechtskraft gelangten Bebauungspläne sind im Geoportal der Stadt einsehbar. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier: Geoportal.
Rechtsgrundlagen
- Baumschutzsatzung
- Gestaltungssatzung
- Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur und Landschaft
- Stadtordnung der Stadt Fürstenwalde/Spree
- Verwaltungsgebührensatzung
Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), Flächennutzungsplan (FNP), Bebauungspläne (BP), Vorhabenbezogene Bebauungspläne (VEP), Landschaftsplan (LP), Sanierungssatzungen; örtliche Bauvorschriften (z.B. Gestaltungssatzung), Klarstellungssatzung Trebus
Notwendige Unterlagen
Zur Einschätzung Ihres Vorhabens bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Lage des Grundstücks (Flur- und Flurstücksnummer bzw. Anschrift)
Beschreibung des Vorhabens
Zeichnung des Vorhabens (ggf. als Skizze)
Gebühren
Für die planungsrechtliche Auskunft fallen Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung und der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) an.
Weiterführendes
Die Genehmigungsbehörde für die gemäß Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO) genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist das Bauordnungsamt des Landkreises Oder-Spree.
Kontakt:
Landkreis Oder-Spree
Bauordnungsamt
Breitscheidstraße 4
15848 Beeskow
Tel 03366 35 1631
Elektronische Formulare und weitere Informationen zu Bauverfahren finden Sie auch auf dem Landesportal (unten).
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Stadtplanung
Am Nordstern 1
03361 557-245
Bauformulare des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung