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Beteiligungen

 

Planungen

 

die sich zurzeit in der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beziehungsweise § 3 Abs. 2 BauGB befinden, bei Planungen auf anderer Grundlage analog dazu:

 

Entwurf Lärmaktionsplan 4. Stufe
 

 

Kontakt

 

Stadt Fürstenwalde/Spree
Amt 21 - Stadtplanung
Am Markt 4
15517 Fürstenwalde/Spree

zum Kontaktformular

 

 


Entwurf Lärmaktionsplan 4. Stufe


Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Brandenburg ist die Stadt Fürstenwalde/Spree zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. 
Ein Lärmaktionsplan wurde bereits mehrmals für die Stadt Fürstenwalde/Spree aufgestellt, zuletzt 2018/19 im Rahmen der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung. Für die Aufstellung der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes führt die Stadt jetzt eine aufwandsoptimierte Lärmaktionsplanung durch. Im Lärmaktionsplan der 4. Stufe werden die bereits durchgeführten Maßnahmen zur Lärmminderung aufgeführt. Es sind jedoch noch Maßnahmen aus der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung offen. Nach Prüfung dieser verbliebenen Maßnahmen wurde festgestellt, dass diese weiterhin valide sind und umgesetzt werden sollen. Diese wurden in die 4. Stufe übernommen.
Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. 
Hierzu wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) sowie zur weiteren Information auch der bereits 2018 beschlossene Lärmaktionsplan der 3. Stufe vom
 


20.01.2025 bis einschließlich 23.02.2025

 

während der Dienststunden

Montag            9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Dienstag          9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr,
Mittwoch         9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Donnerstag      9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr sowie
Freitag            9.00 – 12.00 Uhr

 

im Wartebereich des Amtes 21 – Stadtplanung, 2. Obergeschoss im Rathauscenter, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Außerhalb dieses Zeitraumes können Termine telefonisch unter 03361/557244 vereinbart werden.

Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetseite der Stadt Fürstenwalde/Spree unter der Adresse:


www.fuerstenwalde-spree.de/beteiligungen


im Internet einzusehen.
Es besteht die Gelegenheit während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zum Lärmaktionsplanentwurf (4.Stufe) abzugeben.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierzu stehen Ihnen folgende Wege offen:


-    per E-Mail an ,
-    schriftlich über Kontaktformulare auf der Beteiligungsseite im Internet 


Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Die Möglichkeiten hierzu sind:


-    schriftlich per Brief an Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree, Amt 21 – Stadtplanung, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree
-    schriftlich per Fax an 03361 557 461
-    zur Niederschrift während der Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung
 

Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Sollten sich keine Änderungen ergeben, wird der Lärmaktionsplan (4. Stufe) nach Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
 

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 16 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree


Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) wird hiermit gemäß § 16 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree öffentlich bekannt gemacht.


Fürstenwalde/Spree, den 14.01.2025

 

 

 

 Siegel_Leer 

Matthias Rudolph
Bürgermeister    

 

 

 

 


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 47 d Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BImSchG (Art. 13 DSGVO), welches mit veröffentlicht ist.
 

 

 

 

  


 

 

  

 

 Pfeil_rechts  Zu den Unterlagen
 


 

 
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

 

Wigbert Bengtsson

Zimmer 217

Telefon: 03361 557-207

Fax/AB: 03361 557-3207

 

Constanze Homuth

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Haralt Mombrei

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Fax/AB: 03361 557-3226

 

Marco Witte

Zimmer 220

Telefon: 03361 557-211

Fax/AB: 03361 557-3211

 
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Hinweis: Alle im Internet zur Verfügung gestellten Materialien sind ohne Gewähr. Es gelten die in Papierform vorliegenden Original-Unterlagen.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt (Informationsblatt Datenverarbeitung Bauleitplanung).

 

Die korrekte Übermittlung und Verarbeitung von elektronisch abgegebenen Stellungnahmen sind mit Risiken verbunden. E-Mail-Adressen der Stadt Fürstenwalde/Spree dienen grundsätzlich nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur oder Verschlüsselung.
Für die Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen oder Anträge, die nach geltendem Recht der qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, nutzen Sie bitte die Adresse

 

Die Abgabe einer Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an die Stadt Fürstenwalde/Spree ist rechtlich zulässig. Dazu können Sie auch das nebenstehende Kontaktformular nutzen.