Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch (BauGB)

Planungen

die sich zurzeit in der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beziehungsweise § 3 Abs. 2 BauGB befinden, bei Planungen auf anderer Grundlage analog dazu:

 

Einfacher Bebauungsplan Nr. V (Textbebauungsplan) 
„Erweiterung Lebensmittelmarkt Rudolf-Breitscheid-Straße“ 
im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenwalde/Spree hat in ihrer Sitzung am 10.04.2025 die Auslage des einfachen Bebauungsplanes Nr. V (Textbebauungsplan) „Erweiterung Lebensmittelmarkt Rudolf-Breitscheid-Straße“ mit dem Ziel einer Umstrukturierung und Neuordnung der Einzelhandelsflächen (Lebensmittel-Discounter) beschlossen. 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen wurden im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB untersucht. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen werden nicht erwartet.

 

Geltungsbereich der Planung

Der räumliche Geltungsbereich des ca. 0,54 ha großen Plangebiets umfasst auf dem Grundstück Rudolf-Breitscheid-Straße 13 das Flurstück 147 der Flur 118 in der Gemarkung Fürstenwalde/Spree. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden durch das Flurstück 148 der Flur 118, im Osten durch die Hans-Thoma-Straße mit dem Flurstück 13 der Flur 118, im Süden durch die Rudolf-Breitscheid-Straße mit dem Flurstück 5 der Flur 118 und im Westen durch das Flurstück 4 der Flur 118 begrenzt. Die Lage und konkrete Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

Ziel der Planung

Ziel des einfachen Bebauungsplans Nr. V ist eine Nutzungsänderung von Lagerflächen in Verkaufsflächen innerhalb des bestehenden Lebensmittelmarktes (NORMA). Hierdurch wird sich die Verkaufsfläche von ca. 800 m² (Bestand) um ca. 200 m² auf maximal 1.000 m² vergrößern. Von den geplanten Änderungen sind der bestehende Getränkemarkt sowie der Backshop/Imbiss nicht betroffen. Unberührt von der geplanten Änderung bleibt die zulässige, im Jahr 2019 genehmigte und bereits auf dem Grundstück gebaute Geschossfläche von ca. 2.100 m² für bauliche Anlagen und die Nutzfläche ca. 1.950 m². Die geplante Erweiterung dient der zeitgemäßen Warenpräsentation, einer Verbesserung der Kundenführung und der Betriebsabläufe und damit einem Erhalt der Kaufkraftbindung für die Nahversorgung an diesem Standort.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB als Verfahrensschritt

Um die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen zu unterrichten, findet die Veröffentlichung des Entwurfs (Stand: 03.03.2025) zum einfachen Bebauungsplan Nr. V (Textbebauungsplan) „Erweiterung Lebensmittelmarkt Rudolf-Breitscheid-Straße“ mit der Begründung, sowie der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und den jeweils einschlägigen Fachgutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt:

vom 05.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025

im zentralen Internetportal „DiPlanBeteiligung“ des Landes Brandenburg 

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/fw_ebp_v

veröffentlicht. Die veröffentlichten Unterlagen beinhalten

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 und Abs. 3 BauGB werden folgende Hinweise gegeben:
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierzu stehen Ihnen folgende Wege offen:
 

  • per E-Mail an ,

  • schriftlich über das Kontaktformular auf der Beteiligungsseite im Internet (siehe oben) oder

  • schriftlich im zentralen Internetportal „DiPlanBeteiligung“ des Landes Brandenburg (siehe oben).


Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Die Möglichkeiten hierzu sind:

  • schriftlich per Brief an Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree, Amt 21 – Stadtplanung, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree,

  • schriftlich per Fax an 03361 557 461 oder

  • zur Niederschrift während der Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung. Zusätzlich besteht während eines vereinbarten Termins die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


Als zu den allgemeinen Sprechzeiten der Stadtverwaltung leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den im Internet eingestellten Unterlagen steht Ihnen zusätzlich im Rathaus (Am Markt 4, 15517 Fürstenwalde/Spree) im 2. Obergeschoss im Bereich des Amts 21 – Stadtplanung vor dem Zimmer 224 zu folgenden Zeiten:


Montag         8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr,
Dienstag       8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr,
Mittwoch      8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr,
Donnerstag   8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr sowie
Freitag         8:30 – 11:30 Uhr


ein öffentlich zugängliches Lesegerät gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Verfügung (Außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung über oder über das Kontaktformular auf der Beteiligungsseite). Das 2. Obergeschoss ist über einen Fahrstuhl barrierefrei erreichbar.

 

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 16 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree

Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum einfachen Bebauungsplan Nr. V (Textbebauungsplan) „Erweiterung Lebensmittelmarkt Rudolf-Breitscheid-Straße“ wird hiermit gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree öffentlich bekannt gemacht.

 

Fürstenwalde/Spree, den 24.04.2025

 

Matthias Rudolph                                    

Bürgermeister

 

 

Geben Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise im DiPlanPortal (s.o.) oder ab.


Planungen

die sich zurzeit in der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beziehungsweise § 3 Abs. 2 BauGB befinden, bei Planungen auf anderer Grundlage analog dazu:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 68 „Lebensmittelmarkt Triftstraße“ 
im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB

hier: Änderung Geltungsbereich und Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.04.2025 die Auslage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 „Lebensmittelmarkt Triftstraße“ mit dem Ziel einer Umstrukturierung und Neuordnung der Einzelhandelsflächen an der Karl-Liebknecht-Straße / Triftstraße in Fürstenwalde Nord beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen wurden im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB untersucht. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen werden nicht erwartet.

 

Geltungsbereich der Planung

Das ca. 1,52 ha große Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 befindet sich beidseitig der Karl-Liebknecht-Straße in Fürstenwalde Nord. Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes umfasst das 8.426 m² große Flurstück 397 (Vorhaben Neubau Lebensmittelmarkt) sowie das ca. 4.317 m² große Flurstück 428 (Umnutzung Altstandort) der Flur 72, Gemarkung Fürstenwalde/Spree. Weiterhin werden die Flurstücke 225 tlw., 417 tlw., 419 tlw. (angrenzende und zwischenliegende öffentliche Verkehrsflächen) und 426 tlw. (angrenzende private Verkehrsfläche) der Flur 72 der Gemarkung Fürstenwalde/Spree gemäß § 12 Abs. 4 BauGB außerhalb des Bereiches des Vorhaben- und Erschließungsplans in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einbezogen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im Übersichtsplan dargestellt.
 

Nach dem Aufstellungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 07.04.2022 / Folgesitzung am 11.04.2022 erfolgte in der Flur 72 der Gemarkung Fürstenwalde/Spree eine Teilung des Flurstücks 399 (gültig bis 07/2022) in neue Flurstücke 426 und 427. Das Flurstück 427 (gültig bis 11/2022) in der Flur 72 der Gemarkung Fürstenwalde/Spree wurde anschließend wiederum in die Flurstücke 428, 429 und 430 geteilt. Zur Einhaltung der Abstandsflächen zum Bestandsmarkt (NORMA) wurde im vorliegendem Entwurf der Geltungsbereich entlang der Flurstückgrenze zwischen den Flurstücken 428 und 429 angepasst.

 

Ziel der Planung

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 ist eine Umstrukturierung und Neuordnung der Einzelhandelsflächen an der Karl-Liebknecht-Straße / Triftstraße in Fürstenwalde Nord. Im Plangebiet soll nordwestlich der Karl-Liebknecht-Straße zur Errichtung eines neuen Marktes auf dem benachbarten Grundstück Triftstraße 35a (Flurstück 397 der Flur 72 der Gemarkung Fürstenwalde/Spree) ein Sondergebiet Einzelhandel festgesetzt werden. In diesem Zuge ist eine Vergrößerung des Nahversorgers von derzeit 699 m² auf nunmehr 1.200 m² Verkaufsfläche zzgl. Backshop mit Café bzw. Imbiss/Gastronomie geplant. Für den Standort des bisherigen Lebensmittelmarktes (NORMA) südöstlich der Karl-Liebknecht-Straße soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit Festsetzungen zum Einzelhandel gemäß der Fürstenwalder Liste festgesetzt werden. Damit kann ausgeschlossen werden, dass an diesem Standort Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten und zentren- sowie nahversorgungsrelevanten Sortimenten weiterhin betrieben werden.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB als Verfahrensschritt

Um die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen zu unterrichten, findet die Veröffentlichung des Entwurfs (Stand: 24.02.2025) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68 „Lebensmittelmarkt Triftstraße“ mit der Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, sowie der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und den jeweils einschlägigen Fachgutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt:

vom 05.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025

im zentralen Internetportal „DiPlanBeteiligung“ des Landes Brandenburg 

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/fw_vbp_68

veröffentlicht. Die veröffentlichten Unterlagen beinhalten

 

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 und Abs. 3 BauGB werden folgende Hinweise gegeben:
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierzu stehen Ihnen folgende Wege offen:
 

  • per E-Mail an ,

  • schriftlich über das Kontaktformular auf der Beteiligungsseite im Internet (siehe oben) oder

  • schriftlich im zentralen Internetportal „DiPlanBeteiligung“ des Landes Brandenburg (siehe oben).


Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Die Möglichkeiten hierzu sind:

  • schriftlich per Brief an Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree, Amt 21 – Stadtplanung, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree,

  • schriftlich per Fax an 03361 557 461 oder

  • zur Niederschrift während der Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung. Zusätzlich besteht während eines vereinbarten Termins die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


Als zu den allgemeinen Sprechzeiten der Stadtverwaltung leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den im Internet eingestellten Unterlagen steht Ihnen zusätzlich im Rathaus (Am Markt 4, 15517 Fürstenwalde/Spree) im 2. Obergeschoss im Bereich des Amts 21 – Stadtplanung vor dem Zimmer 224 zu folgenden Zeiten:


Montag         8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr,
Dienstag       8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr,
Mittwoch      8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr,
Donnerstag   8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr sowie
Freitag         8:30 – 11:30 Uhr


ein öffentlich zugängliches Lesegerät gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Verfügung (Außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung über oder über das Kontaktformular auf der Beteiligungsseite). Das 2. Obergeschoss ist über einen Fahrstuhl barrierefrei erreichbar.

 

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 16 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree

Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68 „Lebensmittelmarkt Triftstraße“ wird hiermit gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree öffentlich bekannt gemacht.

 

Fürstenwalde/Spree, den 24.04.2025

 

Matthias Rudolph                                    

Bürgermeister

 

 

Geben Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise im DiPlanPortal (s.o.) oder ab.


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit veröffentlicht ist.

 

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Fürstenwalde/Spree zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB

 

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Fax/AB: 03361 557-3226

 

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