Amt 21 Stadtplanung

Bauberatung


Kurzinformationen

Die Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes bieten eine Beratung zu den Bauvorhaben auf den Gemarkungen Fürstenwalde/Spree und Trebus an. Dazu gehören insbesondere die Bebauungspläne und weitere Satzungen wie z.B. die Gestaltungssatzung und die Klarstellungssatzung. Die Stadt ist Sonderordnungsbehörde für alle örtlichen Bauvorschriften gemäß § 87 BbgBO.


Beschreibung

Baurechtliche Beratung und planungsrechtliche Auskünfte

Information/Beratung zu den bauplanungsrechtlichen Grundlagen für Bauvorhaben, zu den Inhalten von verbindlichen Bauleitplanungen, Satzungen/örtlichen Bauvorschriften und zur Zulässigkeit von baulichen Vorhaben und Nutzungen

 

Alle zur Rechtskraft gelangten Bebauungspläne sind im Geoportal der Stadt einsehbar. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier: >>> zum Geoportal.


Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), Flächennutzungsplan (FNP), Bebauungspläne (BP), Vorhabenbezogene Bebauungspläne (VEP), Landschaftsplan (LP), Sanierungssatzungen, örtliche Bauvorschriften, Klarstellungssatzung Trebus

 


Notwendige Unterlagen

Zur Einschätzung Ihres Vorhabens bringen Sie bitte folgende Angaben mit:

 

- Lage des Grundstücks (Flur und Flurstücksnummer/Adresse)

- Beschreibung des Vorhabens

- Zeichnung des Vorhabens (ggf. als Skizze)


Gebühren

Für die planungsrechtliche Auskunft fallen Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung und der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) an.


Weiterführendes

Die Genehmigungsbehörde für die gemäß Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO) genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist das Bauordnungsamt des Landkreises Oder-Spree.

 

Kontakt:

Landkreis Oder-Spree

Bauordnungsamt

Breitscheidstraße 4 

15848 Beeskow

 

Tel 03366 35 1631


Ansprechpartner

N.N.