Hundesteuer
Kurzinformationen
Wer in Fürstenwalde/Spree einen Hund hält, ist verpflichtet, die Hundehaltung beim Ordnungsamt und beim Steueramt anzumelden und auch abzumelden. Dies erfolgt mit einem Meldebogen im Zuge der Vermeidung von bürokratischem Aufwand für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer der Stadt Fürstenwalde/Spree. Steuerpflichtig sind alle Hundehalterinnen/Hundehalter. Hundehalterin/Hundehalter ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde im eigenen Interesse oder im Interesse ihrer/seiner Haushaltsangehörigen für Zwecke der persönlichen Lebensführung in ihrem/seinem Haushalt aufgenommen hat.
Nach Abschaffung der Rasselisten im Land Brandenburg wurden mit der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg neue Regelungen für die Hundehaltung eingeführt. Als gefährlich werden nur noch Hunde aufgrund ihres Verhaltens eingestuft, beispielsweise durch Verletzung anderer Tiere oder sogar von Menschen. Wer einen gefährlichen Hund hält muss zusätzlich zur Anmeldung auch eine Erlaubnis beim Ordnungsamt beantragen.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Ordnungsamt: Für die Anzeige der Hundehaltung wird eine einmalige Gebühr von 37,50 € fällig.
Steueramt: Die Hundesteuer wird durch einen Dauerbescheid erhoben.
Steuersätze jährlich:
für den Ersthund 60,00 €
für einen Zweithund 120,00 €
für jeden weiteren Hund 180,00 €
für gefährliche Hunde 500 €
Weiterführendes
Hinweise zum Thema Datenschutz für Steuerpflichtige
Ansprechpartner Steuern
Sachbearbeitung Steuern
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Am Markt 4
03361 557-121
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Sachbearbeitung Ordnungsamt
Zimmer 107
Am Markt 4
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Sachbearbeitung Gewerbeamt
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Am Markt 4
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