Amt 13 Steuern

Hundesteuer


Kurzinformationen

 


Beschreibung

Wie erfolgt die Anmeldung?

Wer im Stadtgebiet ein Hund im Haushalt hält, hat dies innerhalb von zwei Wochen nach dessen Aufnahme in den Haushalt anzuzeigen.

Für jeden Hund wird bei der Anmeldung eine Hundesteuermarke ausgegeben. Diese ist sichtbar am Hund anzubringen, wenn dieser sich außerhalb des vom Hundehalter bewohnten Hauses oder dessen umfriedeten Grundbesitzes aufhält.

 

An- und Abmeldeformulare siehe unten.

 
Wer ist zur Zahlung verpflichtet?

Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter/in. Hundehalter/in ist, wer einen oder mehrere Hunde im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen für Zwecke der persönlichen Lebensführung in ihrem/seinem Haushalt aufgenommen hat.

 

Wie erfolgt die Abmeldung?

Endet die Hundehaltung, so ist dies dem Amt 13 - Steuern innerhalb von zwei Wochen durch schlüssigen Nachweis anzuzeigen.

 


Rechtsgrundlagen

 

 


Notwendige Unterlagen

für die Anmeldung:
 
für die Abmeldung:
  • Name und Anschrift der Hundehalter/in

  • Rasse, Geschlecht

  • Farbe

  • Anschaffungs- oder Wurfdatum

  • erworben am

  • erworben von wem

 

Die Anmelde- und Abmeldeformulare

sind auch in Papierform beim Amt 13 -Steuern erhältlich.

 
  • Name und Anschrift der Hundehalter/in

  • Rasse, Geschlecht

  • Farbe

  • abgeschafft am

  • eingegangen am

  • eingeschläfert am (bitte ärztliche Bescheinigung beifügen)

  • entlaufen am

  • veräußert an (bitte vollständige Adresse des Erwerbers angeben) 

 


Gebühren

Steuersätze (jährlich):
 
 

1. für den Ersthund: 60,00 €

2. für einen Zweithund: 100,00 €

3. für Dritt- und weitere Hunde: 120,00 €

4. für einen gefährlichen Hund: 500,00 €

  

 

Es entstehen keine Gebühren für die Bearbeitung.

 


Weiterführendes

Hinweise zum Thema Datenschutz für Steuerpflichtige


Ansprechpartner

Frau Doreen Bachmann
Zimmer 251
Am Markt 4
Telefon 03361 557-121
Telefax 03361 557-422


Formulare


Merkblätter

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