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Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung

 
Der Ausschuss beschließt gemäß § 50 Abs. 2 BbgKVerf
  • die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung,
  • Geschäfte mit Vermögensgegenständen der Stadt, sofern der in der Hauptsatzung für die Stadtverordnetenversammlung festgelegte Wert unterschritten ist und es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
  • den Erlass von Abgaben, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
  • die Vergabe von Arbeiten, Lieferungen und Leistungen, sofern es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt,
  • die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen, Bestellung von Sicherheiten für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die den Vorgenannten gleich kommen,
  • alle an die Stadtverordnetenversammlung gerichteten Vorschläge, Hinweise und Beschwerden, sofern diese in den Aufgabenbereich der Stadt fallen,
  • Sachverhalte städtischer Gesellschaften und Beteiligungen von mehr als 50 %, die der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung obliegen,
  • Angelegenheiten, die ihm nach den jeweils gültigen Betriebssatzungen der Eigenbetriebe zugewiesen sind

 

Der Ausschuss berät insbesondere über
  • die allgemeinen Grundsätze der Verwaltungsführung, der Personalplanung und -entwicklung und den Stellenplan,
  • Fragen der inneren Verwaltung und des Bürgermeisterbereiches,
  • Angelegenheiten des Ortsrechts einschließlich der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung,
  • Fragen der inneren Organisation der Stadtverordnetenversammlung,
  • die Mitgliedschaft in Zweckverbänden und sonstigen Verbänden/Vereinigungen sowie über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen,
  • die Bestellung der Vertreter/innen der Stadt in wirtschaftlichen Unternehmungen, Zweckverbänden und sonstigen Einrichtungen sofern Mandate über die gesetzliche Vertretung hinaus zu besetzen sind,
  • die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung öffentlicher Einrichtungen soweit nicht andere Fachausschüsse zuständig sind,
  • den Abschluss und die Ausgestaltung von Städtepartnerschaften,
  • die Verleihung und Aberkennung von Ehrenbürgerrechten, Ehrenbezeichnungen,
  • Angelegenheiten der Sicherheit und Ordnung, der Stadtreinigung und des Brandschutzes,
  • Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung,
  • alle sonstigen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung fallen und deren Vorberatung nicht anderen Ausschüssen zugewiesen sind.

 

Der Ausschuss im [Bürgerinfoportal]. 

Mitglieder

 
Vorsitz: Kai Hamacher (Bündnis Fürstenwalder Zukunft e. V. (BFZ))

Ordentliche Mitglieder
AfD Alternative für Deutschland
(1 Sitz)
Jürgen Gebauer
Bündnis 90/Die Grünen
(1 Sitz)
Peter Apitz
Bündnis Fürstenwalder Zukunft e. V. (BFZ)
(3 Sitze)
Christian Dippe
Kai Hamacher
Nancy Krüger
CDU
(2 Sitze)
Gernot Geike
Uwe Koch
DIE LINKE
(2 Sitze)
Monika Fiedler
Stephan Wende
Die Partei/Fae
(1 Sitz)
Peter-Martin Mattigk
FDP
(1 Sitz)
Gordon Starcken
SPD
(2 Sitze)
Juliane Meyer
Elke Wagner