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Standfestigkeitsprüfung auf allen Fürstenwalder Friedhöfen

Fürstenwalde/Spree, den 04.06.2024

Am 24. und 25. Juni 2024 wird die Standfestigkeitsprüfung gem. VSG 4.7 § 9 der Gartenbau–Berufsgenossenschaft auf allen Friedhöfen der Stadt Fürstenwalde/Spree durchgeführt.

 

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Friedhofsträger verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. Die Überprüfung ist von fachkundigen Personen nach der Frostperiode durchzuführen. Ein Grabmal gilt als standsicher, wenn es unter Beachtung der gebotenen Vorsicht der geforderten Prüflast standhält und keine Schwankungen aufweist. Grabsteine, die nicht die erforderliche Standfestigkeit aufweisen, werden mit Warnaufklebern gekennzeichnet. Um Unfälle zu vermeiden, hat der Nutzungsberechtigte der Grabstelle umgehend die Befestigung des Grabmals durch einen zugelassenen Steinmetz zu veranlassen.

Grabmale durch die eine unmittelbare Gefahr für Dritte ausgeht, also akut umsturzgefährdet sind, werden durch die Mitarbeiter der Bauwerkskontrolle umgelegt. Die Nutzungsberechtigten werden darüber schriftlich benachrichtigt. Wir bitten Sie um Verständnis für diese Verfahrensweise.

 

 

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