Gefahrenabwehr
Kurzinformationen
Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr
Entgegennahme von Anzeigen und Hinweisen sowie Einleiten geeigneter Maßnahmen bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Bei Angelegenheiten ohne Beteiligung von Menschen und Tieren, wie z. B.
illegaler Abfallentsorgung,
gefährliche Funde (z. B. Munition),
Lärmbelästigung im öffentlichen Raum,
Gefahrenstellen auf Straßen und Anlagen
sowie bei Angelegenheiten mit Beteiligung von Menschen und Tieren, wie z. B.
aufsichtslos herumlaufende Hunde,
Bissvorfälle mit Hunden
Fundtiere (verletzte oder tote Tiere)
wenden Sie sich bitte an die Bereitschaftsnummer des Ordnungsamts 03361 557 523
oder senden eine .