Gefahrenabwehr


Kurzinformationen

Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr

Entgegennahme von Anzeigen und Hinweisen sowie Einleiten geeigneter Maßnahmen bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

 

Bei Angelegenheiten ohne Beteiligung von Menschen und Tieren, wie z. B.

  • illegaler Abfallentsorgung,

  • gefährliche Funde (z. B. Munition),

  • Lärmbelästigung im öffentlichen Raum,

  • Gefahrenstellen auf Straßen und Anlagen

sowie bei Angelegenheiten mit Beteiligung von Menschen und Tieren, wie z. B.

  • aufsichtslos herumlaufende Hunde,

  • Bissvorfälle mit Hunden

  • Fundtiere (verletzte oder tote Tiere)

wenden Sie sich bitte an die Bereitschaftsnummer des Ordnungsamts
Telefon 03361 557 523 

oder senden eine .


Rechtsgrundlagen