Eheschließung
Kurzinformationen
Anmeldung Ihrer standesamtlichen Trauung
Sie haben beschlossen, Ihren Lebensweg gemeinsam zu gehen. Ein wunderbarer Entschluss, den Sie auch nach außen hin sichtbar machen sollten. Lassen Sie Ihre Eheschließung in Fürstenwalde/Spree besiegeln. Das Standesamt Fürstenwalde/Spree bietet Ihnen die Möglichkeit, sich an folgenden Orten das Ja-Wort geben:
- Trauzimmer im Alten Rathaus
- Haus am Spreebogen
- Restaurant Seeblick in Fürstenwalde/Spree, Ortsteil Trebus
- Bischofsschloss
- Brauereimuseum im Alten Rathaus
Termine für Eheschließungen 2021
(Vormerkungen für 2021 werden ab 11.01.2021 entgegengenommen.)
Eheschließungen sind generell möglich, von Montag bis Freitag, während der Dienststunden. Samstagstermine für die Monate Januar bis April und Oktober bis Dezember werden nach Bedarf vergeben.
Für die Monate Mai bis September 2021 werden folgende Termine angeboten:
- im Mai: 08.05.2021 und 15.05.2021
- im Juni: 05.06.2021 und 26.06.2021
- im Juli: 03.07.2021 und 24.07.2021
- im August: 14.08.2021 und 21.08.2021
- im September: 04.09.2021 und 18.09.2021
Eheschließung im Inland
Die beabsichtigte Eheschließung ist beim zuständigen Standesamt persönlich anzumelden. Zuständig ist der Standesbeamte des Wohnsitzes. Haben die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, so können sie ein Standesamt selbst wählen.
Ist einer der Verlobten verhindert, so hat er eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Verlobten einverstanden ist. Dieser Vordruck ist beim Standesamt erhältlich oder steht hier zum Download bereit:
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Die Ehe kann bei jedem beliebigen deutschen Standesamt geschlossen werden. Nach Prüfung der Ehefähigkeit werden die Unterlagen dem Standesamt, bei welchem die Trauung stattfinden soll, übersandt.
Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Stammbücher sind im Handel zu erwerben und können zur Anmeldung bzw. zur Eheschließung mitgebracht werden.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gern auch telefonisch oder per standesamt@fuerstenwalde-spree.de
zur Verfügung.
Sie können Ihre Eheschließung auch online anmelden.
Eheschließung im Ausland
Sie beabsichtigen den Bund fürs Leben im Ausland zu schließen. Welche Voraussetzungen bzw. Unterlagen für die Eheschließung in dem von Ihnen gewählten Land vorzulegen sind, bestimmen die Vorschriften des jeweiligen Staates. Informationen können Sie bei Botschaften und Konsulaten erhalten, die Sie oft auch über das Internet erreichen können: Auswärtiges Amt
Die Anerkennung deutscher öffentlicher Urkunden erfolgt im Ausland oft nur dann, wenn die Urkunde durch die zuständige innere Behörde (Ministerium des Innern des Landes Brandenburg) beglaubigt wurde.
Nach Ihrer Hochzeit im Ausland können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes in Deutschland die Beurkundung Ihrer Eheschließung im Eheregister beantragen (§ 34 Personenstandsgesetz). Dieser Antrag ist nicht fristgebunden. Wir empfehlen, sich zur Namensführung im Standesamt beraten zu lassen.
Ehe für alle
In der Bundesrepublik Deutschland können gleichgeschlechtliche Paare seit dem 01.10.2017 eine Ehe eingehen oder ihre bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandlen lassen.
Anmeldung der Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare
Die benötigten Unterladen zur Anmeldung der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare sind selbstverständlich identisch mit den Unterladen zur Anmeldung der Eheschließung.
Beachten Sie bitte, dass die dazu vorzulegenden Dokumente von Ihren persönlichen Verhältnissen wie Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehe/bereits begründete Lebenspartnerschaften abhängig sind.
Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Eine bestehende Lebenspartnerschaft wird nicht automatisch in eine Ehe umgewandelt. Sollten Sie eine Umwandlung wünschen, so müssen Sie dies persönlich beim Standesamt beantragen. Eine bestehende Lebenspartnerschaft kann aber auch nach dem 01.10.2017 als solche fortgeführt werden.
Sollten Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell im Standesamt.
Notwendige Unterlagen
Zur Anmeldung der Eheschließung alle Dokumente im Original einzureichen.
Sie waren noch nicht verheiratet und sind beide deutsche Staatsangehörige, dann müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtseintrag
oder bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde - Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nachweis zur Staatsangehörigkeit
- ggf. Bescheinigung über Namensänderung
- ggf. Erweiterte Meldebescheinigung
Sie haben gemeinsame Kinder:
- Geburtsurkunde
- ggf. Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
Waren Sie oder Ihr Partner schon einmal verheiratet, dann sind zusätzlich zu den bereits genannten Unterlagen folgende Dokumente vorzulegen:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Scheidungs-, Aufhebungs-, Nichtigkeitsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Sterbeurkunde
Gegebenenfalls sind für weitere Vorehen die vorgenannten Unterlagen mit vorzulegen.
Ansprechpartner
Amt 31 Standesamt
Anke Thiede
Standesamt im Alten Rathaus
Am Markt 1
03361 557-238
03361 557-3238
Jacqueline Goldboom
Standesamt, 2. Etage Altes Rathaus
Am Markt 1
03361 557-235
03361 557-3235