Stadtplanung
Bestandsplan
Beschreibung
Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 BauGB
Das Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 BauGB erfasst Flächen, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaut werden können, d.h. diese Flächen liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder befinden sich in einem Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB.
>>> zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen
Weiterführendes
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Stadtplanung
Zimmer 224 03361 557 226
Formulare
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Antrag zur Aufnahme/ Änderung eines Grundstücks
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Widerspruch gegen die Aufnahme/ Veröffentlichung eines Grundstücks
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