Beflaggung

Beflaggungstage

Die Beflaggung für die Dienstgebäude des Bundes sind im Beflaggungserlass der Bundesregierung geregelt. Das Land Brandenburg orientiert sich an diesen, regelt aber in einer Verwaltungsvorschrift die Allgemeinen Beflaggungstage für das Land Brandenburg. An diesen Tagen sind die Dienststellen des Landes sowie die Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zu beflaggen.

 

Die Stadt Fürstenwalde/Spree schließt sich diesen Beflaggungstagen in der Regel an. Darüber hinaus steht es der Gemeinde frei, zu besonderen Anlässen ebenfalls besondere Flaggen am Rathaus zu hissen um ein Zeichen zu setzen. Dies wird beispielsweise am 17. Mai, dem Tag gegen Homophobie (Regenbogenfahne) und am 25. November, dem Antigewalttag (Fahne der UN WOMAN Deutschland) getan. An diesen Tagen wird gesondert über den Anlass der Beflaggung informiert.

 

Übersicht der amtlichen Beflaggungstage

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmast)

 

27. Januar

Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (Halbmast)

 

11. März

Tag der Arbeit

 

1. Mai

Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa

 

8. Mai

Europatag

 

9. Mai

Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

 

23. Mai

Jahrestag des 17. Juni 1953

 

17. Juni

Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

 

20. Juni

Jahrestag des 20. Juli 1944

20. Juli

 

Tag der Heimat

 

1. Sonntag im September

 

Tag der Deutschen Einheit

 

3. Oktober

 

Volkstrauertag (Halbmast)

 

2. Sonntag vor dem 1. Advent

 

Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)

 

flexibel

 

Grundlagen

Fahnen

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Am Markt 4

15517 Fürstenwalde/Spree

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