Beflaggung
Beflaggungstage
Die Beflaggung für die Dienstgebäude des Bundes sind im Beflaggungserlass der Bundesregierung geregelt. Das Land Brandenburg orientiert sich an diesen, regelt aber in einer Verwaltungsvorschrift die Allgemeinen Beflaggungstage für das Land Brandenburg. An diesen Tagen sind die Dienststellen des Landes sowie die Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zu beflaggen.
Die Stadt Fürstenwalde/Spree schließt sich diesen Beflaggungstagen in der Regel an. Darüber hinaus steht es der Gemeinde frei, zu besonderen Anlässen ebenfalls besondere Flaggen am Rathaus zu hissen um ein Zeichen zu setzen. Dies wird beispielsweise am 17. Mai, dem Tag gegen Homophobie (Regenbogenfahne) und am 25. November, dem Antigewalttag (Fahne der UN WOMAN Deutschland) getan. An diesen Tagen wird gesondert über den Anlass der Beflaggung informiert.
Übersicht der amtlichen Beflaggungstage
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmast)
| 27. Januar |
Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (Halbmast)
| 11. März |
Tag der Arbeit
| 1. Mai |
Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa
| 8. Mai |
Europatag
| 9. Mai |
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
| 23. Mai |
Jahrestag des 17. Juni 1953
| 17. Juni |
Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
| 20. Juni |
Jahrestag des 20. Juli 1944 | 20. Juli |
Tag der Heimat |
1. Sonntag im September |
Tag der Deutschen Einheit |
3. Oktober |
Volkstrauertag (Halbmast) |
2. Sonntag vor dem 1. Advent |
Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) |
flexibel |
Grundlagen

Kontakt
Stadt Fürstenwalde/Spree
Verwaltungsservice
Am Markt 4
15517 Fürstenwalde/Spree
Telefon: 03361 557 185