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Baulandkataster
Wie kann eine nachhaltige Flächenentwicklung aussehen?
Die Stadt Fürstenwalde/Spree verfolgt als wichtigen Grundsatz einer nachhaltigen Stadtentwicklung den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden. Der bewusste und tendenziell beschränkende Umgang mit den Flächen ist als Klimaanpassungsmaßnahme in der Fortschreibung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt verankert.
Mit Hilfe des Baulandkatasters verfolgt die Stadt gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) das Ziel der Innenentwicklung und Nachverdichtung, um die Neuinanspruchnahme von Flächen außerhalb der bestehenden Siedlungsbereiche zu minimieren.
Im Sinne des § 200 Abs. 3 BauGB sind im Baulandkataster Flächen erfasst, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaut werden können. Die Bebaubarkeit der Flächen ergibt sich entweder aus einer entsprechenden Festsetzung in einem Bebauungsplan oder aus der Lage in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB.
Dabei stellt das Baulandkataster nur eine Grobinformation über eine mögliche Bebaubarkeit dar und die Aufnahme der Flächen erfolgt ohne jegliche Verbindlichkeit. Eine Haftung dafür, dass eine Fläche bebaubar ist, kann nicht übernommen werden. Die Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens kann nur im Rahmen eines Baugenehmigungs- oder Bauvorbescheidsverfahrens bei der Genehmigungsbehörde des Landkreises Oder-Spree (Bauordnungsamt) verbindlich geklärt werden.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Erfassung einer Fläche im Kataster keinen Hinweis auf eine mögliche Verkaufsabsicht darstellt. Die Bereitschaft und mögliche Verkaufsbedingungen sind bei dem Eigentümer/der Eigentümerin des Grundstückes zu erfragen. Aus Datenschutzgründen gibt die Stadt Fürstenwalde/Spree grundsätzlich keine personenbezogenen Daten heraus.
Das Baulandkataster ist aufgrund eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 4. März 2021 öffentlich im Geoportal der Stadt Fürstenwalde/Spree einsehbar. Um sich die Flächen anzeigen zu lassen, wählen Sie nach dem Öffnen des Geoportals unter Themen das Feld Baulandkataster an. Mit einem Klick auf die einzelnen Einträge erhalten Sie Informationen zu den Potentialflächen. Unter ALKIS-Flurstücke können Sie sich auch die Flurstücke anzeigen lassen.
>>> Hier geht es zum Geoportal.
Alle Angaben im Kataster begründen keinen Rechtsanspruch! Die Stadt Fürstenwalde/Spree ist um die Korrektheit und Aktualität des Baulandkatasters bemüht. Sollte sich aufgrund einer baulichen Entwicklung die Darstellung als Potentialfläche erledigen, wird die Fläche zeitnah auch ohne Antrag aus dem Baulandkataster entfernt. Falls Sie einen Fehler finden oder sonstige Hinweise geben wollen, können Sie dafür das nebenstehende Kontaktformular nutzen.
Aufnahmeantrag
Als Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerin können Sie für noch nicht erfasste Grundstücke einen Antrag zur Aufnahme in das Kataster stellen. Der Antrag wird durch das Stadtplanungsamt geprüft und das Grundstück ggf. in das Kataster übernommen. Richten Sie in diesem Fall ein formloses, unterschriebenes Schreiben mit Angabe des Grundstücks (Anschrift, Flur- und Flurstücknummer) an die Stadt Fürstenwalde/Spree oder nutzen Sie das Antragsformular.
Widerspruchsmöglichkeit
Als Grundstückseigentümerin/Grundstückseigentümer steht Ihnen gemäß § 200 Abs. 3 BauGB das Recht zu, gegen die Darstellung Ihres Grundstücks im Kataster ohne Angaben von Gründen zu widersprechen. Richten Sie in diesem Fall bitte ein formloses, unterschriebenes Schreiben mit Angabe des Grundstücks (Anschrift, Flur- und Flurstücknummer) an die Stadt Fürstenwalde/Spree. Alternativ können Sie auch das Widerspruchsformular nutzen.
