Bürgermeister zieht Haushalts-Entscheidung zurück

Stadt muss Sparplan aufstellen

 

Der Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde/Spree hat heute die Beschlussfassung zur  Entscheidung über den geplanten Haushalt zurückgenommen.
Der Haushaltsplan kann also so nicht beschlossen werden.

 

Gleichzeitig hat der Bürgermeister die Stadtverwaltung beauftragt, sofort einen Sparplan für den Haushalt (Haushaltssicherungskonzept*) zu erstellen.
Dieser Plan soll sicherstellen, dass die Stadt ihre Rechnungen bezahlen kann – jetzt und in Zukunft.

 

 

Warum wurde diese Entscheidung getroffen?

 

Es gibt zwei wichtige Gründe.

 

 

1. Der geplante Haushalt ist nicht mehr tragbar

 

Der Haushaltsentwurf war bereits ein sehr weitgehender Kompromiss.
Er lag an der äußersten Grenze dessen, was die Stadt sich noch leisten kann.

 

Trotzdem fehlt im Haushalt Geld:
rund 17 Millionen Euro.
 

Dieses Geld müsste über einen Überziehungskredit* aufgenommen werden.

Die Stadtverwaltung hatte gehofft, dass sich Politik und Verwaltung auf diesen Vorschlag einigen können.
Der Entwurf wurde im November 2025 vorgestellt und lag Ende November vollständig vor.

 

Ein wichtiger Punkt dabei war:
Die Ausgaben für freiwillige Leistungen* sollten höchstens 6 Prozent der Einnahmen betragen.
Das war bereits das höchste vertretbare Maß.
 

Gesetzlich gewährleistet wären sogar nur 1 Prozent.

Weitere Spielräume gab es nicht.

 

 

2. Auch das Land Brandenburg hat große Geldprobleme

 

Das Land Brandenburg steht selbst vor großen finanziellen Schwierigkeiten.
Nach Angaben des Finanzministers fehlen dem Land:

 

  • 3,44 Milliarden Euro im Jahr 2027

  • 3,28 Milliarden Euro im Jahr 2028

     

Das Land hat keine Geldreserven mehr, um diese Lücken auszugleichen.
Neue Kredite oder pauschale Einsparungen sind ausgeschlossen.

 

Das bedeutet:
Das Land wird sparen müssen und wahrscheinlich weniger Geld an Städte und Gemeinden weitergeben.

 

 

Folgen für Fürstenwalde

 

Es ist davon auszugehen, dass Fürstenwalde ab dem Jahr 2027:

  • weniger Geld vom Land erhält

  • gleichzeitig höhere Kosten tragen muss

 

Mit dem aktuellen Haushaltsentwurf ist das nicht zu bewältigen.
 

Neue Schulden von 17 Millionen Euro im Jahr 2026 sind unter diesen Umständen nicht mehr verantwortbar.

Die bisherigen Erwartungen für die kommenden Jahre sind damit nicht mehr realistisch.
 

So kann die Stadt ihre Aufgaben nicht dauerhaft erfüllen.

 

 

Verantwortung der Stadtverwaltung

 

Die Stadtverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, die Stadt vor finanziellen Schäden zu schützen.
Sie muss dafür sorgen, dass die Stadt zahlungsfähig bleibt – heute und in Zukunft.

 

Entscheidungen müssen sich an dem orientieren, was finanziell möglich ist, nicht an politischen Wünschen.

 

Die schwierige Lage ist kein Einzelfall.
Viele Städte in Deutschland haben ähnliche Probleme.

 

Der Haushaltsentwurf* sollte eigentlich Zeit schaffen, um weitere Einsparungen gut vorzubereiten und sozial verträglich umzusetzen.

 

 

Änderungen aus der Stadtverordnetenversammlung

 

Ein Teil der Stadtverordnetenversammlung wollte zusätzliche Ausgaben beschließen.
Diese Vorschläge würden zusammengenommen die Ausgaben der Stadt deutlich erhöhen.

Dadurch würden die freiwilligen Leistungen auf über 10 Prozent der Einnahmen steigen.
Das wäre mehr als in den letzten Jahren.

 

Das hätte negative Folgen für wichtige Pflichtaufgaben* der Stadt.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist damit eine klare Grenze überschritten.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Verwaltung weist den Vorwurf zurück, der Haushalt sei unehrlich oder unklar dargestellt worden.
Bereits im April 2025 wurde offen auf die sehr schwierige Finanzlage hingewiesen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf war bereits ein sehr weitgehender Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen.
Er ging an die Grenze dessen, was die Stadt noch bezahlen kann.

 

Inzwischen sieht die Verwaltung diesen gemeinsamen Ansatz als gescheitert an.
Einzelne Interessen politischer Vertreter stehen weiter im Vordergrund.
Die Bereitschaft, Verantwortung für die gesamte Stadt zu übernehmen, ist bei Teilen der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr erkennbar.

 

Auch ein letztes Entgegenkommen des Bürgermeisters am 26. Januar 2026 –
zusätzliche 50.000 Euro für den Betrieb des Parkclubs
führte zu keiner Reaktion.

 

 

Konsequenz

 

Die Verwaltung bedauert diese Entwicklung.
 

Sie sieht sich aber verpflichtet, die Stadt vor finanziell nicht umsetzbaren Forderungen zu schützen.

Das Geld der Stadt wird zuerst für gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben und den laufenden Betrieb benötigt.
Für weitere finanzielle Zugeständnisse gibt es keinen Spielraum.

 

Aus diesen Gründen hat der Bürgermeister die Entscheidung über den Haushaltsentwurf zurückgenommen.


Worterklärungen

 

Haushalt / Haushaltsplan
Plan, in dem steht, wie viel Geld die Stadt einnimmt und wofür sie es ausgibt.

 

Haushaltssatzung
Rechtsverbindlicher Beschluss über den Haushalt der Stadt.

 

Haushaltssicherungskonzept (Sparplan)
Ein Plan mit Maßnahmen, wie eine Stadt sparen oder mehr Geld einnehmen kann, um zahlungsfähig zu bleiben.

 

Überziehungskredit
Ein Kredit, bei dem mehr Geld ausgegeben wird, als eigentlich vorhanden ist.

 

Freiwillige Leistungen
Angebote der Stadt, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, zum Beispiel Kultur-, Sport- oder Freizeitangebote.

 

Pflichtaufgaben
Aufgaben, die eine Stadt gesetzlich erfüllen muss, zum Beispiel Schulen, Feuerwehr oder Verwaltung.