Hintergründe zum Zensusverfahren

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat der Stadt Fürstenwalde/Spree mit Bescheid vom 01.10.2024 mitgeteilt, welche Einwohnerzahl durch den Zensus 2022 (Bevölkerungszählung) für Fürstenwalde/Spree festgestellt wurde. 

 

Als Einwohnerin oder Einwohner einer Gemeinde gelten nach dem Zensusgesetz 2022 die Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Gemeinde haben. Der übliche Aufenthaltsort ist hierbei der Ort, an dem die Person nach den melderechtlichen Vorschriften mit alleiniger Wohnung oder mit ihrer Hauptwohnung gemeldet ist. 

 

Die Bevölkerungszählung erfolgte mit Stand 15.05.2022 als ein registergestütztes Verfahren, wobei bereits vorliegende Angaben der Meldebehörde genutzt wurden und durch Haushaltsbefragungen auf Stichprobenbasis entsprechend statistisch korrigiert wurden. Durch diese statistische Korrektur ergab sich ein enormer Unterschied zwischen den von der Meldebehörde gemeldeten Einwohnerzahlen und der vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg letztlich festgestellten Einwohnerzahl. 

 

Die Meldebehörde hat letztlich eine Einwohnerzahl von 33.964 gemeldet. Die vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat eine amtliche Einwohnerzahl von 31.851 ermittelt. Der Unterschied ist mit 2.113 enorm. 

 

Hiergegen ist die Stadt Fürstenwalde/Spree in Widerspruch gegangen. Dieser wurde mit Widerspruchsbescheid vom 19.08.2025 zurückgewiesen. Um unsere Rechtsposition zu stärken, hat die Stadt Fürstenwalde/Spree Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) erhoben. Ziel der Stadt ist es, darzulegen, dass unsere übermittelten Daten eine bessere Grundlage zur Feststellung der Einwohnerzahl darstellen, als stichprobenartig übersendete Fragebögen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und die daraus resultierende statistische Bereinigung der Einwohnerzahl. 

 

Hierfür sind wir auf die Mithilfe und Unterstützung der Fürstenwalder Einwohnerinnen und Einwohner angewiesen.