Ausschuss für Finanzen, Haushalt und Bürgerbudget

 
Der Ausschuss berät insbesondere über
  • den Entwurf der Haushaltssatzung und deren Anlagen sowie eventueller Nachtragshaushalte und eines Haushaltssicherungskonzeptes,

  • die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung,

  • Investitionsplanung und deren Umsetzung,

  • über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, soweit diese als erheblich gelten,

  • außerordentliche Erträge und Aufwendungen von wesentlicher Bedeutung,

  • Prüfung von Vergaben,

  • Prüfung von Zuwendungen und deren Verwendung an Dritte,

  • Prüfung der Buchführung und des Jahresabschlusses,

  • den geprüften Jahresabschluss, den geprüften Gesamtabschluss, die Entlastung des Bürgermeisters,

  • die Ausgestaltung und Umsetzung des Bürgerhaushalts.

 
Der Ausschuss im [Bürgerinfoportal].

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