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Verantwortung für unsere Zukunft Warum die Stadt Fürstenwalde/Spree eine Haushaltssicherung eingeleitet hat
Meldung aus Fürstenwalde/SpreeDas Vorgehen der Stadt Fürstenwalde/Spree ist finanzpolitisch korrekt, rechtlich klug und strategisch sinnvoll – auch wenn es politisch unpopulär sein mag.
Es reduziert langfristige finanzielle Risiken und stärkt die Glaubwürdigkeit der Stadt gegenüber der Kommunalaufsicht, der Öffentlichkeit und den Bürgerinnen und Bürgern.
Worum geht es konkret?
Die Stadt Fürstenwalde/Spree steht vor einer angespannten finanziellen Lage. Bereits bei der Haushaltsplanung wurde deutlich, dass Ende 2026 ein strukturelles Defizit in Millionenhöhe droht, aktuelle Berechnungen gehen Ende 2026 rund 17 Millionen Euro aus, die im Haushalt fehlen.
Ein strukturelles Defizit bedeutet, dass die laufenden Einnahmen der Stadt dauerhaft nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben zu decken. Es handelt sich also nicht um ein einmaliges Problem oder einen kurzfristigen Engpass, sondern um ein dauerhaftes Ungleichgewicht im Haushalt. Solche Defizite lassen sich nicht durch einzelne Sparmaßnahmen oder das Aufbrauchen von Rücklagen lösen, sondern erfordern eine grundlegende und langfristige Neuordnung der Finanzen.
Zusätzlich haben sich die äußeren Rahmenbedingungen verschärft. Das Land Brandenburg hat kürzlich selbst ein Haushaltsdefizit angekündigt, was sich auch auf die Kommunen auswirken kann – etwa durch geringere Zuweisungen oder zusätzliche Belastungen. Gleichzeitig gab es weitere Wünsche und Anforderungen, die zwar nachvollziehbar sind, die finanzielle Lage der Stadt aber weiter verschärft hätten.
Warum wurde der Haushaltsentwurf zurückgezogen?
Der ursprünglich vorgelegte Haushaltsentwurf versuchte, viele Interessen zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund des bekannten strukturellen Defizits und der nunmehr bekanntlich zu optimistischen Annahmen für die kommenden Jahre wäre ein solcher Haushalt jedoch mit erheblichen Risiken verbunden gewesen.
Ein Haushalt, der auf Annahmen basiert, die sich voraussichtlich nicht erfüllen lassen, gefährdet die finanzielle Stabilität der Stadt und hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Eingreifen der Kommunalaufsicht geführt. Um dies zu vermeiden und rechtzeitig gegenzusteuern, wurde der Haushaltsentwurf zurückgezogen.
Was bedeutet Haushaltssicherung?
Ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist ein verbindlicher Maßnahmenplan, der systematisch darlegt,
wie ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder gesichert werden kann,
wie die Handlungsfähigkeit der Stadt erhalten bleibt,
und wie die Zahlungsfähigkeit dauerhaft sichergestellt wird.
Konkret bedeutet das: Für die kommenden Jahren wird nachvollziehbar aufgezeigt, wie Einnahmen und Ausgaben angepasst werden, damit der Haushalt wieder ins Gleichgewicht kommt und die finanzielle Stabilität sowie Leistungsfähigkeit der Stadt gesichert werden.
Wichtig:
In Fürstenwalde/Spree handelt es sich aktuell um ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept. Es ist nicht gesetzlich angeordnet, sondern Ausdruck vorausschauenden und verantwortungsvollen Handelns.
Warum wird ein freiwilliges HSK erstellt?
Ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept wird aufgestellt, wenn sich absehbare finanzielle Risiken zeigen. Die Stadt Fürstenwalde/Spree hat sich bewusst für eine Haushaltssicherung in Eigenregie entschieden. Das bedeutet, die Stadt handelt selbst aktiv, statt abzuwarten, bis verbindliche Vorgaben von außen erfolgen.
Ziel ist dabei nicht „Sparen um jeden Preis“, sondern:
frühzeitig gegenzusteuern,
harte und kurzfristige Eingriffe zu vermeiden,
und die kommunale Selbstbestimmung zu sichern, bevor die Kommunalaufsicht eingreifen müsste.
Der Vorteil dieses Weges liegt darin, dass:
die Stadt ihre finanziellen Prioritäten selbst setzen kann,
lokale Besonderheiten berücksichtigt werden,
Vermögen nicht für kurzfristige Effekte veräußert werden muss,
und stärkere Eingriffe der Kommunalaufsicht vermieden werden.
Eine frühzeitige Eigeninitiative zeigt Handlungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein und ermöglicht es, Einschnitte gezielter und fairer zu gestalten.
Was bedeutet das für freiwillige Leistungen?
Freiwillige Leistungen – etwa für Bibliothek, Frauenhaus oder Sportvereine – sind nicht automatisch gestrichen. Sie stehen jedoch unter einer besonderen Prüfpflicht.
Ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept bedeutet:
Abwägung statt Pauschalkürzungen,
Priorisierung statt pauschaler Sparlisten,
und bewusste Entscheidungen über das, was langfristig leistbar ist.
Was bedeutet das für geplante Investitionen?
Investitionen werden nicht grundsätzlich gestoppt, aber:
zeitlich gestreckt,
priorisiert,
und stärker an Fördermitteln ausgerichtet.
Dabei gilt:
Pflichtaufgaben (z. B. Schulen, Kitas, Brandschutz) haben Vorrang.
Projekte mit
hoher Förderquote,
zwingendem Sanierungsbedarf oder
rechtlicher Verpflichtung
werden weiterverfolgt.
Konkret heißt das:
Der Campus Sonnengrundschule mit Hort Abenteuerland wird weiter umgesetzt.
Beim Outdoor-Activity-Park „Große Freizeit“ werden die kürzlich beauftragten Leistungen planmäßig fortgeführt. Bis zur nächsten Leistungsphase soll eine tragfähige Perspektive entwickelt werden.
Freiwillige Investitionen können hingegen:
verschoben,
in ihren Standards überprüft,
oder in Bauabschnitten angepasst werden.
Ziel ist es, die Investitionsfähigkeit der Stadt zu erhalten, ohne den Ergebnishaushalt dauerhaft zu belasten.
Was sind die nächsten Schritte?
Erstellung eines konkreten Maßnahmen- und Projektplans
mit klarer Zeit-, Aufgaben- und Kapazitätsplanung,
transparent und nachvollziehbar für Politik und Öffentlichkeit.
Ein Schritt für langfristige Handlungsfähigkeit
Die eingeleitete Haushaltssicherung ist kein einfacher Schritt, aber ein notwendiger. Sie dient dazu, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern, Pflichtaufgaben zuverlässig zu erfüllen und größere, fremdbestimmte Einschnitte in der Zukunft zu vermeiden.
Mit diesem Vorgehen schafft die Stadt Fürstenwalde/Spree eine ehrliche, realistische und zukunftsfähige Grundlage – im Interesse der heutigen und zukünftigen Generationen.
Disclaimer: Die vorangegangenen Informationen dienen der Erklärung/Einordnung und stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte dar.