- Dokumente flexibel abholen – mit der DokBox
- Bauarbeiten in der Eisenbahnstraße zwischen Kaiserhof und Spreebrücke
- Dokumente flexibel abholen – mit der DokBox
- Bauarbeiten in der Eisenbahnstraße zwischen Kaiserhof und Spreebrücke
- Dokumente flexibel abholen – mit der DokBox
- Bauarbeiten in der Eisenbahnstraße zwischen Kaiserhof und Spreebrücke
- Dokumente flexibel abholen – mit der DokBox
- Bauarbeiten in der Eisenbahnstraße zwischen Kaiserhof und Spreebrücke
- Dokumente flexibel abholen – mit der DokBox
- Bauarbeiten in der Eisenbahnstraße zwischen Kaiserhof und Spreebrücke
❄️ Hinweise der Stadt Fürstenwalde/Spree zum Winterdienst ❄️
Meldung aus Fürstenwalde/SpreeLiebe Fürstenwalderinnen und Fürstenwalder,
für die kommenden Tage werden größere Schneemengen prognostiziert. Damit alle sicher unterwegs sein können, bittet die Stadt Fürstenwalde/Spree um Ihre Mithilfe und informiert über die wichtigsten Regelungen zum Winterdienst.
Wer ist wofür zuständig?
In Fürstenwalde gilt eine Aufteilung der Winterdienstpflichten:
Gehwege (sowie Fahrbahnen mit geringer Verkehrsbedeutung) werden in der Regel von den Straßenanliegerinnen und -anliegern gereinigt.
Fahrbahnen, insbesondere Ortsdurchfahrten und verkehrswichtige Straßen, werden durch die Stadt Fürstenwalde/Spree bzw. ihren beauftragten Winterdienst gereinigt.
Bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen beschränkt sich die Reinigungspflicht der Stadt auf die Ortsdurchfahrten.
Grundlage hierfür ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree, insbesondere § 5.
Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
Gehwege sind entlang der Grundstücksfront in einer Breite von 1,50 Metern von Schnee freizuhalten. Bei stark frequentierten Gehwegen kann eine größere Breite erforderlich sein.
Bei Eis- und Schneeglätte ist mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Sand oder Splitt) zu streuen.
👉 Der Einsatz von Streusalz ist auf Geh- und Radwegen, Treppen, Querungshilfen und in begrünten Flächen nicht erlaubt.Der Winterdienst ist
werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr,
sonn- und feiertags von 9:00 bis 20:00 Uhr
sicherzustellen.Schnee oder Glätte, die nach 20:00 Uhr entstehen, sind am nächsten Morgen bis 7:00 Uhr (werktags) bzw. 9:00 Uhr (sonn- und feiertags) zu beseitigen.
Der geräumte Schnee ist so zu lagern, dass niemand behindert oder gefährdet wird.
Gullyeinläufe und Hydranten müssen stets frei bleiben.Schnee und Eis von privaten Grundstücken dürfen nicht auf die Straße verbracht oder dort gelagert werden.
Winterdienst der Stadt – bitte um Verständnis
Der von der Stadt beauftragte Winterdienst ist mit seinen gesamten Kapazitäten im Einsatz. Dennoch bitten wir um Verständnis:
Bei anhaltendem oder sehr starkem Schneefall ist es nicht möglich, alle Straßen gleichzeitig und vollständig schneefrei zu halten.
Die Straßen werden daher priorisiert – wichtige Verkehrsachsen und Hauptstraßen zuerst.
Zudem sind die Kapazitäten in Fürstenwalde nicht mit Regionen vergleichbar, in denen regelmäßig sehr große Schneemengen fallen.
Gerade bei solchen Wetterlagen ist das Zusammenspiel zwischen dem Engagement der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer und dem städtischen Winterdienst besonders wichtig.
Gemeinsam sicher durch den Winter
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Umsicht, Geduld und gegenseitige Rücksichtnahme.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.