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Hinweis: Grill- und Feuerverbot im Stadtgebiet
Meldung aus Fürstenwalde/SpreeAuf der Bullenwiese wurde jetzt das erste Hinweisschild aufgestellt, das auf das Grill- und Feuerverbot in unserer Stadt hinweist.
Nach § 12 Abs. 8 unserer Stadtordnung gilt: Offenes Feuer oder Grillen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nur an ausgewiesenen und dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt.
Das Verbot gilt im gesamten Stadtgebiet – auch dort, wo noch keine Schilder stehen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen.
In den kommenden zwei Wochen werden weitere dieser Hinweisschilder an verschiedenen Orten angebracht, um auf die Regelung aufmerksam zu machen.
Für alle, die gerne grillen, steht in Fürstenwalde ein öffentlicher Grillplatz zur Verfügung – direkt gegenüber der Feuerwehr.
Bei Fragen hilft Ihnen das Ordnungsamt gerne weiter unter 03361 557 523.
Vielen Dank, dass Sie gemeinsam mit uns für Sicherheit und den Schutz unserer Grünflächen sorgen.