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Standfestigkeitsprüfung der Grabsteine am 5. und 6. Juni
Meldung aus Fürstenwalde/SpreeIm Zeitraum vom 05.06.2025 bis 06.06.2025 findet die jährliche Standfestigkeitsprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Fürstenwalde/Spree statt. Am 05.06.2025 auf dem Hauptfriedhof und am 06.06.2025 auf den Friedhöfen Trebus, Molkenberg, Süd, Süd-West.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherheitspflicht ist der Friedhofsträger verpflichtet, einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabmale und baulichen Anlagen zu überprüfen. Die Überprüfung ist von fachkundigen Personen nach der Frostperiode durchzuführen. Ein Grabmal gilt als standsicher, wenn der unter Beachtung der gebotenen Vorsicht der geforderten Prüflast standhält und keine Schwankungen aufweist.
Liegende Steine oder sogenannte Kissensteine werden nicht geprüft, da keine Gefahr durch umstürzen besteht.
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Standfestigkeit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon nicht mehr gegeben ist, sind die für die Unterhaltung verantwortlichen Nutzungsberechtigten verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Diese Grabmale werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten erhalten zusätzlich ein Anschreiben von der Friedhofsverwaltung mit der Bitte, die Standfestigkeit des Grabmals durch einen zugelassenen Steinmetz wieder herstellen zu lassen. Akut umsturzgefährdete Steine werden mit einem roten Warnaufkleber versehen. Diese Grabsteine bzw. Grabstätten werden dann als erste Sicherungsmaßnahme durch die Friedhofsverwaltung abgesperrt um eine Gefahr abzuwenden. Sollten die Nutzungsberechtigten die Wiederbefestigung in einer angemessenen Zeit nicht veranlassen, so wird der Grabstein durch die Friedhofsmitarbeiter umgelegt.
Die Standsicherheit kann durch viel Faktoren beeinflusst werden. Zum Beispiel durch Witterungseinflüsse wie Frost, Hitze oder Regen. Ebenso wird der Boden durch das Herstellen von Grüften für eine Erdbestattung oder Urnenbestattung aufgelockert. Weiterhin können Hohlräume durch eindringende Wurzeln entstehen. All diese Umstände nagen an den Materialien und ein befestigter Stein kann so seine Standfestigkeit verlieren.
Hintergründe zur jährlichen Standfestigkeitsüberprüfung:
Viele Bürger und Bürgerinnen denken, dass es Unfälle wegen loser Grabsteine in Deutschland nicht gebe, doch das ist ein Trugschluss. Denn laut Dekra-Prüfgesellschaft kommt es jährlich zu bundesweit 100 Unfällen auf Friedhöfen aufgrund von losen Grabsteine und Grabkreuze. Auf dem Friedhof in Meschede in Nordrhein-Westfalen hat sich vor vielen Jahren solch ein Unglück ereignet, als sich ein Kind gegen einen Grabstein lehnte, der plötzlich umfiel und auf die Sechsjährige stürzte. Auch einen Fall von einer Frau deren Fuß von einem umgefallenen Stein eingeklemmt wurde gibt es. Die Frau rief um Hilfe, aber niemand hörte die Hilferufe in der kalten Jahreszeit und sie starb an Unterkühlung. Den letzten bekannten Vorfall gab es im November 2024 nördlich von Heilbonn. Dort wurde ein Friedhofsgärtner durch einen umstürzenden Grabstein schwer verletzt. Er habe die Hecke an einem Grab in Bad Mergentheim geschnitten, als der Stein auf sein Bein fiel. Das Bein des Gärtners wurde eingeklemmt. Ersthelfer haben den 58-jährigen mit vereinten Kräften von dem 1,50 Meter hohen Grabstein befreit. Der Mann wurde mit seiner schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht.
Ein loses Grabmal ist eine Gefahrenquelle, welche beseitigt werden muss. Denn ein loses Grabmal kann umstürzen und ist mit seinem Gewicht von 200 bis 400 Kilogramm extrem schwer.
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