Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree ab 01.01.2025

Meldung aus Fürstenwalde/Spree
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Die Stadtverordnetenversammlung hat im Dezember 2024 eine Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen, die ab dem 01. Januar 2025 in Kraft tritt. Wir möchten alle Fürstenwalderinnen und Fürstenwalder über die wichtigsten Änderungen informieren:

  1. Hundesteuermarken entfallen
    Die Hundesteuermarke wird ab 2025 nicht mehr ausgegeben. Stattdessen wird die Identifikation über die Chipnummer des Hundes erfolgen. Bitte geben Sie daher bei der Anmeldung zur Hundesteuer die Chipnummer Ihres Hundes an.

  2. Steuerbefreiung für ausgebildete Therapiehunde
    Hunde, die als Therapiehunde ausgebildet wurden, können auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden. Hierfür müssen alle erforderlichen Nachweise erbracht werden.

  3. Erhöhung der Steuersätze für Zweit- und Mehrhunde
    Die Hundesteuer für Zweit- und Mehrhunde im Haushalt wurde angepasst:

    • Zweithund: 120 Euro jährlich

    • Dritthund: 180 Euro jährlich

    • Weitere Hunde im Haushalt: Entsprechende Staffelung

Wir bitten alle Hundehalter, sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und die geänderten Anforderungen, insbesondere die Angabe der Chipnummer, bei der Anmeldung zu beachten.

Weitere Informationen finden Sie in der 1. Änderung der Hundesteuersatzung.