- Ab 01.09.2026 - Umstellung auf Onleihe 3.0
- Dokumente flexibel abholen – mit der DokBox
- Bauarbeiten in der Eisenbahnstraße zwischen Kaiserhof und Spreebrücke
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Lärmaktionsplanung 4. Stufe für das Stadtgebiet Fürstenwalde/Spree
Die Lärmaktionsplanung dient im Wesentlichen der Gesundheitsvorsorge mit dem Ziel, die Betroffenheit in der Bevölkerung durch schädlichen Lärm aus dem Verkehrsbereich zu vermeiden oder zumindest zu mindern.
Gesetzliche Grundlagen
Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des
Immissionsschutzes in Brandenburg ist die Stadt Fürstenwalde/Spree zur Aufstellung
eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.
In den Jahren 2008 (Stufe 1, Drucksache 4/574), 2014 (Stufe 2, Drucksache 5/670) sowie 2019 (Drucksache 6/DS/832) wurden bereits drei Stufen des Lärmaktionsplanes aufgestellt. Festgeschrieben wurden lärmreduzierende Maßnahmen für Straßenzüge, in denen vom Umgebungslärm betroffene Wohnbevölkerung ermittelt wurde.
Weitere Informationen stehen auf den Seiten des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) unter: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/umwelt/immissionsschutz/laerm/umgebungslaerm/laermaktionsplanung/# (Zugriff: 09.04.2025).
Verfahren Stufe 4
Für die Aufstellung der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes führt die Stadt jetzt eine
aufwandsoptimierte Lärmaktionsplanung durch. Im Lärmaktionsplan der 4. Stufe
werden die bereits durchgeführten Maßnahmen zur Lärmminderung aufgeführt. Die bereits vorhandenen Maßnahmen zur Lärmminderung sind im Bericht in der Tabelle 3.1 ersichtlich.
Es sind jedoch noch Maßnahmen aus der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung offen. Nach
Prüfung dieser verbliebenen Maßnahmen wurde festgestellt, dass diese weiterhin
valide sind und umgesetzt werden sollen. Diese wurden in die 4. Stufe übernommen. Diese weiterhin geplanten Maßnahmen sind im Bericht in der Tabelle 3.2 aufgeführt.
Information und Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG wurde die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen gehört. Sie
erhielt rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit an der Ausarbeitung und Überprüfung
der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Es wurde eine öffentliche Auslage des Berichtsentwurfes zur 4. Stufe im Rathaus sowie im Internet vom 15.01.2025 bis 27.02.2025 durchgeführt.
Beschluss Lärmaktionsplan 4. Stufe
Der Lärmaktionsplan 4. Stufe wurde am 28.05.2025 in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenwalde/Spree beschlossen.
Meldung an die Europäische Union (EU)
Die von den Kommunalvertretungen förmlich beschlossenen Lärmaktionspläne werden im Land Brandenburg durch das Landesamt für Umwelt (LfU) bzw. das MLEUV gesammelt und über das Bundesministerium gesammelt an die EU gemeldet.
>>> Lärmaktionsplan 4. Stufe gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024)
