- Elternversammlung Kl. 1 am 17.09.2026 um 17.30 Uhr
- Dokumente flexibel abholen – mit der DokBox
- Bauarbeiten in der Eisenbahnstraße zwischen Kaiserhof und Spreebrücke
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Bau
Erschließungsbeiträge
Kurzinformationen
Für die Herstellung von Straßen werden Erschließungsbeiträge nach § 127-135 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Erschließungssatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree erhoben.
Neben der Berechnung und Erhebung der Beiträge umfasst der Aufgabenbereich auch die Bearbeitung der diesbezüglichen Widersprüche, Ablöseverträge sowie Anliegerbescheinigungen.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Bau
Am Nordstern 1
03361 557-223
03361 557-3223