Amt 31 Bürgerbüro
Reisepass
Kurzinformationen
Sie benötigen Ausweispapiere! Jeder Deutsche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist gesetzlich verpflichtet, sich durch einen Personalausweis oder durch einen Reisepass ausweisen zu können.
Achtung! Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen elektronischen Personalausweis.
Unter www.personalausweisportal.de erhalten Sie die Möglichkeit, sich umfassend online über den neuen Ausweis zu informieren.
Beschreibung
Reisepässe
Benötige Sie einen Reisepass? Die Reisebüros erteilen dazu Auskünfte. Über Einreisebestimmungen der Länder informieren Sie sich auch im Internet unter www.auswaertiges-amt.de. Beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reisebeginn Ihren Reisepass. Die Anträge für neue Reisepässe werden von der Pass- und Ausweisbehörde am Sitz Ihrer Hauptwohnung entgegen genommen. Das persönliche Erscheinen ist wegen der Identitätsprüfung und der Unterschriftsleistung zwingend erforderlich.
Reisepass für Minderjährige
Kinderreisepässe dürfen ab 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Für jedes Kind kann ab Geburt ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Seit dem 01.11.2007 werden ePässe nur noch mit Fingerabdrücken und biometrischen Lichtbildern ausgestellt. Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro.
Gültigkeit
10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Gültigkeit
6 Jahre für Personen unter 24 Jahre
Vorläufiger Reisepass
Die antragstellende Person hat kein Wahlrecht, ob ein Reisepass oder vorläufiger Reisepass ausgestellt wird. Es ist grundsätzlich ein Reisepass auszustellen. Ein vorläufiger Reisepass wird grundsätzlich nur in besonderen Einzelfällen (Notfällen) ausgestellt. Die kurzfristige Buchung von LastMinute Reisen ist kein besonderer Einzelfall.
Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig vor Reisebeginn ausgehändigt werden, so ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Kann der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig ausgehändigt werden, kann in begründeten Ausnahmefällen (siehe oben) ein vorläufiger Reisepass beantragt und ausgestellt werden. Die Vorlage von geeigneten Unterlagen ist erforderlich!
Gültigkeit: maximal 1 Jahr (kann verringert werden)
Kinderreisepass (Änderungen ab dem 01.01.2024)
Kinderreisepässe dürfen ab 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Für jedes Kind kann ab Geburt ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Trotz des neuen Status des Kinderreisepasses vergewissern Sie sich vor der Beantragung, ob der Kinderreisepass von dem Staat, in den Sie einreisen möchten, akzeptiert wird.
Bei der Beantragung für das Kind müssen beide Sorgeberechtigten und das Kind selbst vorsprechen. Wird die Antragstellung nur von einem Sorgeberechtigten vorgenommen, so ist die Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten mit einem gültigen Dokument vorzulegen.
Leben Eltern, denen die gemeinsame Sorge zusteht nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein derjenige den Kinderreisepass beantragen, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält.
Gültigkeit: 1 Jahr, längstens bis zum 12. Lebensjahr
Identitätsbescheinigung
Haben Sie Ihr in Fürstenwalde ausgestelltes Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) verloren und wollen an Ihrem neuen Wohnort ein neues Personaldokument beantragen, können Sie die dafür benötigte Identitätsbescheinigung hier beantragen.
Fügen Sie Ihrem Antrag ein aktuelles Lichtbild und Ihre persönlichen Angaben (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift) bei.
Hier können Sie eine Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises auch online abgeben.
Rechtsgrundlagen
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:
Gültige Identitätsdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass)
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann. (bei Verlust)
ein aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (für Erwachsene nicht älter als ein Jahr und für Minderjährige nicht älter als ein halbes Jahr) und nicht mit Uniform
Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Feststellung oder Verleihung erworben haben, haben u.a. folgende Unterlagen auf Verlangen der Pass- und Personalausweisbehörde vorzulegen:
Einbürgerungsurkunde
Beibehaltungsurkunden
Registrierschein und Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes
Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Die Unterlagen sind auch vorzulegen, wenn bereits deutsche Dokumente ausgestellt wurden. Das Bereithalten der vorgenannten Unterlagen ist auch in allen anderen Fällen zu empfehlen. Bei Bedarf können diese Unterlagen auf Verlangen der Pass- und Ausweisbehörde zur Klärung unvollständiger oder unrichtiger Angaben vorgelegt werden. Sie ersparen sich damit Zeitverlust und unnötige Wege.
Ist die/der Antragsteller(in) jünger als 16 Jahre (Personalausweis), bzw. jünger als 18 Jahre (Reisepass), so muss mindestens ein Sorgeberechtiger bei der Beantragung mit vorsprechen.
Bei Verlust von Personaldokumenten:
Geburts- oder Eheurkunde
geeignete Lichtbildnachweise, z.B. ungültige Reisepässe
Identitätsnachweise
BITTE BRINGEN SIE AUF JEDEN FALL IHRE SEHHILFE MIT.
Fristen
Hinweise zur Antragstellung für Personalausweis und Reisepass
Der Antrag kann ausschließlich persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Er muss dort eigenhändig unterschrieben werden. Sie können sich nicht vertreten lassen. Da der Ausweis und der Reisepass bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 - 5 Wochen zu rechnen. Sie sollten den Antrag daher rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Antritt einer geplanten Reise stellen.
Wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis, vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass benötigen, wird Ihnen dieser innerhalb von 2 Werktagen ausgestellt und ausgehändigt.
Wie erhalten Sie Ihre beantragten Dokumente?
Der Ausweis/Reisepass wird nicht per Post zugesandt, sondern muss im Bürgerbüro abgeholt werden. Hierzu können Sie auch einen Dritten bevollmächtigen. Vorbereitete Vollmachten können Sie sich bereits bei der Antragstellung durch die Mitarbeiterin aushändigen lassen.
Hier gelangen Sie zur Statusabfrage Ihres Personalausweises und / oder Reisepasses.
Weitere Informationen:
Länder- und Reiseinformationen
Fotomustertafel
Gebühren
Gebühren Reisepass (Personen über 24 Jahre)
70,00 € für einen ePass
102,00 € für einen ePass Express (innerhalb von 72 Stunden)
92,00 € für einen ePass mit 48 Seiten
114,00 € für einen ePass Express mit 48 Seiten (innerhalb von 72 Stunden)
Gebühren Reisepass (Personen unter 24 Jahre)
37,50 € für einen ePass
69,50 € für einen ePass Express (innerhalb von 72 Stunden)
59,50 € für einen ePass mit 48 Seiten
91,50 € für einen ePass Express mit 48 Seiten (innerhalb von 72 Stunden)
Gebühr Vorläufiger Reisepass: 26 €
Verlust von Personaldokumenten: 8,25 €
Ansprechpartner
Sachbearbeiter*innen Bürgerbüro
Bürgerbüro
Am Markt 4
03361 557-550
03361 557-3550