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Amt 31 Bürgerbüro

Personalausweis


Beschreibung

Aktuelle Informationen      Online-Ausweis selbst aktivieren und neue PIN bestellen

 

Seit dem 28.03.2022 wird ein neuer Service zur Aktivierung der Onlinefunktion und  neu Setzung der PIN angeboten. Dieser Dienst wird nur für Ausweisinhaber angeboten, die in Deutschland mit einer Meldeadresse registriert sind. Nutzen Sie dazu bitte die Webseite des Dienstes www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Die Möglichkeit, die PIN alternativ in der Behörde setzen zu lassen, bleibt bestehen.

 

Hinweise zur Antragstellung für Personalausweis und Reisepass
Der Antrag kann ausschließlich persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Er muss dort eigenhändig unterschrieben werden. Sie können sich nicht vertreten lassen. Da der Ausweis und der Reisepass bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 - 5 Wochen zu rechnen. Sie sollten den Antrag daher rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Antritt einer geplanten Reise stellen.

 

Wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis, vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass benötigen, wird Ihnen dieser innerhalb von 2 Werktagen ausgestellt und ausgehändigt.

 

Wie erhalten Sie Ihre beantragten Dokumente?
Der Ausweis/Reisepass wird nicht per Post zugesandt, sondern muss im Bürgerbüro abgeholt werden. Hierzu können Sie auch einen Dritten bevollmächtigen. Vorbereitete Vollmachten können Sie sich bereits bei der Antragstellung durch die Mitarbeiterin aushändigen lassen.

Hier gelangen Sie zur Statusabfrage Ihres Personalausweises und / oder Reisepasses.

 

Weitere Informationen:
Länder- und Reiseinformationen 
Fotomustertafel


Rechtsgrundlagen

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

 

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 18. Juni 2009


Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:

  • Gültige Identitätsdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass)

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann. (bei Verlust)

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung 

 

Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Feststellung oder Verleihung erworben haben, haben u.a. folgende Unterlagen auf Verlangen der Pass- und Personalausweisbehörde vorzulegen:

 

  • Einbürgerungsurkunde

  • Beibehaltungsurkunden

  • Registrierschein und Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes

  • Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

 

Die Unterlagen sind auch vorzulegen, wenn bereits deutsche Dokumente ausgestellt wurden. Das Bereithalten der vorgenannten Unterlagen ist auch in allen anderen Fällen zu empfehlen. Bei Bedarf können diese Unterlagen auf Verlangen der Pass- und Ausweisbehörde zur Klärung unvollständiger oder unrichtiger Angaben vorgelegt werden. Sie ersparen sich damit Zeitverlust und unnötige Wege.

 

Ist die/der Antragsteller(in) jünger als 16 Jahre (Personalausweis), bzw. jünger als 18 Jahre (Reisepass), so muss mindestens ein Sorgeberechtiger bei der Beantragung mit vorsprechen.

 

Bei Verlust von Personaldokumenten:

  • Geburts- oder Eheurkunde

  • geeignete Lichtbildnachweise, z.B. ungültige Reisepässe

  • Identitätsnachweise 

 

BITTE BRINGEN SIE AUF JEDEN FALL IHRE SEHHILFE MIT.


Fristen

 

Sie benötigen Ausweispapiere! Jeder Deutsche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist gesetzlich verpflichtet, sich durch einen Personalausweis oder durch einen Reisepass ausweisen zu können.

 

Achtung! Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen elektronischen Personalausweis.


Unter www.personalausweisportal.de erhalten Sie die Möglichkeit, sich umfassend online über den neuen Ausweis zu informieren.

 

Personalausweis, vorläufiger Personalausweis (maschinenlesbar)

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, sich mit einem Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Wenn Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung in Fürstenwalde/Spree gemeldet sind, erfolgt die Antragstellung im Bürgerbüro der Stadt Fürstenwalde/Spree. Das persönliche Erscheinen ist wegen der Identitätsprüfung und der Unterschriftsleistung zwingend erforderlich.

 

Gültigkeit des Personalausweises

6 Jahre bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr

Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises:
längstens für 3 Monate


Gebühren

 

Gebühren Personalausweis (Stand 01.01.2021):

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 €

  • Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 €

  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

 

Weitere Gebührenregelungen

  • Erstmaliges Aktivieren der eID-Funktion bei Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei

  • nachträgliches Aktivieren der eID-Funktion gebührenfrei

  • Deaktivieren der eID-Funktion: gebührenfrei

  • Ändern des PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei

  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei

  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei

  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 €

  • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweiligen Anbieter

 


Ansprechpartner

Sachbearbeiter*innen Bürgerbüro
Bürgerbüro
Am Markt 4
Telefon 03361 557-550
Telefax 03361 557-3550


Formulare


Merkblätter

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