Amt 21 Stadtplanung
Vorkaufsrecht, gemeindliches
Kurzinformationen
gemeindliches Vorkaufsrecht nach BauGB
Beschreibung
Der Gemeinde steht unter bestimmten, im Baugesetzbuch (BauGB) verankerten Bedingungen ein Vorkaufsrecht für Grundstücke oder Grundstücksteile zu. Wird ein Grundstück veräußert, so muss dies der Gemeinde angezeigt werden, damit diese prüfen kann, ob sie ein Vorkaufsrecht besitzt oder nicht.
Besitzt die Gemeinde kein Vorkaufsrecht oder möchte es nicht ausüben, so stellt sie ein Zeugnis darüber aus. Ohne dieses Negativzeugnis kann der Besitzübergang nicht im Grundbuch vollzogen werden.
Rechtsgrundlagen
Vorkaufssatzungen der Stadt Fürstenwalde/Spree (s.u.)
Vorkaufssatzung FP (inkraftgetreten am 01.03.2024)
Vorkaufssatzung GIV (inkraftgetreten am 01.03.2024)
Vorkaufssatzung MB (inkraftgetreten am 01.03.2024)
Fristen
Besteht kein gemeindliches Vorkaufsrecht an dem verkauften Grundstück soll das Zeugnis unverzüglich ausgestellt werden (§ 28 (1) Satz 3 BauGB).
Besteht ein gemeindliches Vorkaufsrecht an dem verkauften Grundstück oder an Teilen von diesem, prüft die Gemeinde, ob sie es ausüben möchte oder nicht. Soll das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden, so hat sie nach der Prüfung ebenso unverzüglich das Zeugnis auszustellen (§ 28 (1) Satz 3 BauGB).
Für die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts gilt eine Frist von drei Monaten ab Übermittlung des Kaufvertrags an die Gemeinde (§ 28 (2) Satz 1 BauGB).
Gebühren
Für die Erteilung eines Zeugnisses über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach BauGB wird derzeit eine Gebühr von 37,05 Euro erhoben (Tarif II Nr. 13 Verwaltungsgebührensatzung).
Bitte benennen Sie im Antrag, an wen der Gebührenbescheid zu richten ist.
Weiterführendes
Die Stadt Fürstenwalde/Spree besitzt von Gesetz her kein Vorkaufsrecht nach BbgStrG. Hierüber wird daher auch kein Zeugnis ausgestellt.
Richten Sie Ihre entsprechende Anfrage bitte an:
Landesbetrieb Straßenwesen
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Ansprechpartner
Herr Marco Witte
Zimmer 220
03361 557-211
03361 557-3211