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Amt 21 Stadtplanung

Vorkaufsrecht, gemeindliches


Kurzinformationen

  • gemeindliches Vorkaufsrecht nach BauGB


Beschreibung

Der Gemeinde steht unter bestimmten, im Baugesetzbuch (BauGB) verankerten Bedingungen ein Vorkaufsrecht für Grundstücke oder Grundstücksteile zu. Wird ein Grundstück veräußert, so muss dies der Gemeinde angezeigt werden, damit diese prüfen kann, ob sie ein Vorkaufsrecht besitzt oder nicht.

 

Besitzt die Gemeinde kein Vorkaufsrecht oder möchte es nicht ausüben, so stellt sie ein Zeugnis darüber aus. Ohne dieses Negativzeugnis kann der Besitzübergang nicht im Grundbuch vollzogen werden.


Rechtsgrundlagen

  • BauGB

     

  • Vorkaufssatzungen der Stadt Fürstenwalde/Spree (s.u.)

    • Vorkaufssatzung FP (inkraftgetreten am 01.03.2024)

    • Vorkaufssatzung GIV (inkraftgetreten am 01.03.2024)

    • Vorkaufssatzung MB (inkraftgetreten am 01.03.2024)


Fristen

Besteht kein gemeindliches Vorkaufsrecht an dem verkauften Grundstück soll das Zeugnis unverzüglich ausgestellt werden (§ 28 (1) Satz 3 BauGB).

 

Besteht ein gemeindliches Vorkaufsrecht an dem verkauften Grundstück oder an Teilen von diesem, prüft die Gemeinde, ob sie es ausüben möchte oder nicht. Soll das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden, so hat sie nach der Prüfung ebenso unverzüglich das Zeugnis auszustellen (§ 28 (1) Satz 3 BauGB).

 

Für die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts gilt eine Frist von drei Monaten ab Übermittlung des Kaufvertrags an die Gemeinde (§ 28 (2) Satz 1 BauGB).


Gebühren

Für die Erteilung eines Zeugnisses über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach BauGB wird derzeit eine Gebühr von 37,05 Euro erhoben (Tarif II Nr. 13 Verwaltungsgebührensatzung).

 

Bitte benennen Sie im Antrag, an wen der Gebührenbescheid zu richten ist.


Weiterführendes

Die Stadt Fürstenwalde/Spree besitzt von Gesetz her kein Vorkaufsrecht nach BbgStrG. Hierüber wird daher auch kein Zeugnis ausgestellt.

 

Richten Sie Ihre entsprechende Anfrage bitte an:

Landesbetrieb Straßenwesen

Lindenallee 51

15366 Hoppegarten


Ansprechpartner

Herr Marco Witte
Zimmer 220
Telefon 03361 557-211
Telefax 03361 557-3211


Merkblätter

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