KJB Kinder- und Jugendbeauftragte

„Wer wirklich demokratisch denkt, muß Achtung vor dem anderen, vor dessen ehrlichen Wollen und Streben haben“
Konrad Adenauer (ehemaliger Deutscher Bundeskanzler) 

 

Das Recht auf Beteiligung gehört neben den Schutzrechten und den Förderrechten zu den wichtigsten Grundrechten der UN- Kinderrechtskonvention. (Quelle: https://www.kinderrechtskonvention.info/).

 

Auch die Kommunalverfassung Brandenburg § 18a sichert dieses Recht Kindern und Jugendlichen zu:
 (1) Die Gemeinde sichert Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.“

 

Unsere Kinder- und Jugendbeauftragte:

 

Du erreichst uns auch über Instagram. Oder schreib uns einfach über unser Kontaktformular.

 

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Frau Elfi Hirsch

KJB Kinder- und Jugendbeauftragte
Zimmer 121
Telefon 03361 557-165