Facebook

Instagram-Account der Stadt Fürstenwalde/Spree

Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Ausschüsse

 
Der Ausschuss berät insbesondere über
  • den Entwurf der Haushaltssatzung und deren Anlagen sowie eventueller Nachtragshaushalte und eines Haushaltssicherungskonzeptes,
  • die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung,
  • Investitionsplanung und deren Umsetzung,
  • über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, soweit diese als erheblich gelten,
  • außerordentliche Erträge und Aufwendungen von wesentlicher Bedeutung,
  • Prüfung von Vergaben,
  • Prüfung von Zuwendungen und deren Verwendung an Dritte,
  • Prüfung der Buchführung und des Jahresabschlusses,
  • den geprüften Jahresabschluss, den geprüften Gesamtabschluss, die Entlastung des Bürgermeisters,
  • die Ausgestaltung und Umsetzung des Bürgerhaushalts.
 
Der Ausschuss im [Bürgerinfoportal].
Weitere Informationen finden Sie [hier].
 
Der Ausschuss berät insbesondere über
  1. die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung öffentlicher Einrichtungen, sofern sie Belange der Bildung, Jugend, Kultur, Sport, Familien und Senioren, des Sozialen, der Integration und der Gleichstellung betreffen

  2. den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen einschließlich ihrer Anlagen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, sofern sie Belange der Bildung, Jugend, Kultur, Sport, Familien und Senioren, des Sozialen, der Integration und der Gleichstellung betreffen

  3. die Entwicklung und Bedarfsplanung städtischer Schulen, Kitas und Einrichtungen des Sozial- und Jugendhilfewesens

  4. Kita- und Schulträgerangelegenheiten

  5. die Gewährung von Zuwendungen an Einrichtungen, Vereinigungen, Verbände und sonstige Träger zur Förderung der Jugend, der Kultur, des Sports, des Sozialwesens und der Wohlfahrtspflege

  6. die Unterstützung von Familien, Kindern, Jugendlichen und Senioren, die Strukturierung der Beratungs- und Hilfsangebote für Familien, Kinder, Jugendliche und Senioren sowie  Sicherstellung einer entsprechend zielgerichteten Förderpolitik

  7. Maßnahmen zum Kinderschutz und zur Eltern- und Familienbildung

  8. die allgemeine Förderung der kulturellen Entwicklung

  9. die Aufgaben der sozialen Hilfen, der Kriegsopferfürsorge, der Schwerbehinderten, der Spätaussiedler, der Asylsuchenden und Obdachlosen

  10. die Zusammenarbeit mit Personen und Personengruppen mit Migrationshintergrund

  11. Quartiersmanagement und Integration, z.B. Umsetzung, Evaluation und Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes

  12. die Gestaltung von Sozialräumen

  13. die Förderung der Gesundheit und des Sports

  14. die Angelegenheiten von Gleichstellungsfragen

  15. die Arbeit von Beiräten, Vereinen, Initiativen und Einzelakteuren, sofern diese Angebote und Belange der Bildung, Jugend, Kultur, Sport, Familien und Senioren, des Sozialen, der Integration und der Gleichstellung betreffen,

  16. die Entwicklung städtischer Schulen, Kitas und Einrichtungen des Sozial- und Jugendhilfewesens,

    • die Gewährung von Zuwendungen an Einrichtungen, Vereinigungen, Verbände und sonstige Träger zur Förderung der Jugend, der Kultur, des Sozialwesens und der Wohlfahrtspflege

    • die Strukturierung der Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche sowie Sicherstellung einer entsprechend zielgerichteten Förderpolitik,

    • die allgemeine Förderung der kulturellen Entwicklung

    • die Aufgaben der sozialen Hilfen, der Kriegsopferfürsorge, der Schwerbehinderten, der Spätaussiedler, der Asylsuchenden und Obdachlosen,

    • die Zusammenarbeit mit Personen und Personengruppen mit Migrationshintergrund,

    • die Unterstützung von Familien,

    • die Gestaltung von Sozialräumen,

    • die Förderung der Gesundheit und des Sports,

    • die Angelegenheiten von Gleichstellungsfragen,

    • die Arbeit der Beiräte.

 

Der Ausschuss im [Bürgerinfoportal].

Weitere Informationen finden Sie [hier].
 
Der Ausschuss berät insbesondere über 
  • die Stadtentwicklung,
  • das Verkehrskonzept,
  • Umwelt-, Natur- und Immissionsschutz und Nachhaltigkeit,
  • Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung,
  • kommunale Baumaßnahmen (Neu-, Umbau sowie Instandsetzungsmaßnahmen) im Bereich des Hoch-, Tief- und Wasserbaus von städtebaulicher Bedeutung,
  • Baumaßnahmen von städtebaulicher Bedeutung im Bereich Park- und Gartenanlagen sowie Friedhöfe und die Gestaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze,
  • Maßnahmen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes soweit es sich um bauliche Denkmäler handelt,
  • Stellungnahmen der Stadt zu Planungsverfahren anderer Planungsträger, hiervon ausgenommen sind Geschäfte der laufenden Verwaltung,
  • städtische Gesamtplanung von Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Maßnahmen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes, der Landschaftspflege, der Altlastenbeseitigung und sonstigen Maßnahmen des Umweltschutzes von besonderer Bedeutung,
  • Benennung von Straßen,
  • Ordnung des Verkehrs, Bauten und Gestaltung,
  • touristische Infrastruktur.

 

Der Ausschuss im [Bürgerinfoportal].
Weitere Informationen finden Sie [hier].
 
Der Ausschuss beschließt gemäß § 50 Abs. 2 BbgKVerf
  • die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung,
  • Geschäfte mit Vermögensgegenständen der Stadt, sofern der in der Hauptsatzung für die Stadtverordnetenversammlung festgelegte Wert unterschritten ist und es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
  • den Erlass von Abgaben, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
  • die Vergabe von Arbeiten, Lieferungen und Leistungen, sofern es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt,
  • die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen, Bestellung von Sicherheiten für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die den Vorgenannten gleich kommen,
  • alle an die Stadtverordnetenversammlung gerichteten Vorschläge, Hinweise und Beschwerden, sofern diese in den Aufgabenbereich der Stadt fallen,
  • Sachverhalte städtischer Gesellschaften und Beteiligungen von mehr als 50 %, die der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung obliegen,
  • Angelegenheiten, die ihm nach den jeweils gültigen Betriebssatzungen der Eigenbetriebe zugewiesen sind

 

Der Ausschuss berät insbesondere über
  • die allgemeinen Grundsätze der Verwaltungsführung, der Personalplanung und -entwicklung und den Stellenplan,
  • Fragen der inneren Verwaltung und des Bürgermeisterbereiches,
  • Angelegenheiten des Ortsrechts einschließlich der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung,
  • Fragen der inneren Organisation der Stadtverordnetenversammlung,
  • die Mitgliedschaft in Zweckverbänden und sonstigen Verbänden/Vereinigungen sowie über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen,
  • die Bestellung der Vertreter/innen der Stadt in wirtschaftlichen Unternehmungen, Zweckverbänden und sonstigen Einrichtungen sofern Mandate über die gesetzliche Vertretung hinaus zu besetzen sind,
  • die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung öffentlicher Einrichtungen soweit nicht andere Fachausschüsse zuständig sind,
  • den Abschluss und die Ausgestaltung von Städtepartnerschaften,
  • die Verleihung und Aberkennung von Ehrenbürgerrechten, Ehrenbezeichnungen,
  • Angelegenheiten der Sicherheit und Ordnung, der Stadtreinigung und des Brandschutzes,
  • Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung,
  • alle sonstigen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung fallen und deren Vorberatung nicht anderen Ausschüssen zugewiesen sind.

 

Der Ausschuss im [Bürgerinfoportal]. 

Weitere Informationen und das Archiv finden Sie [hier].