Ausschüsse

 
Der Ausschuss berät insbesondere über
 
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Der Ausschuss berät insbesondere über
  1. die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung öffentlicher Einrichtungen, sofern sie Belange der Bildung, Jugend, Kultur, Sport, Familien und Senioren, des Sozialen, der Integration und der Gleichstellung betreffen

  2. den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen einschließlich ihrer Anlagen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, sofern sie Belange der Bildung, Jugend, Kultur, Sport, Familien und Senioren, des Sozialen, der Integration und der Gleichstellung betreffen

  3. die Entwicklung und Bedarfsplanung städtischer Schulen, Kitas und Einrichtungen des Sozial- und Jugendhilfewesens

  4. Kita- und Schulträgerangelegenheiten

  5. die Gewährung von Zuwendungen an Einrichtungen, Vereinigungen, Verbände und sonstige Träger zur Förderung der Jugend, der Kultur, des Sports, des Sozialwesens und der Wohlfahrtspflege

  6. die Unterstützung von Familien, Kindern, Jugendlichen und Senioren, die Strukturierung der Beratungs- und Hilfsangebote für Familien, Kinder, Jugendliche und Senioren sowie  Sicherstellung einer entsprechend zielgerichteten Förderpolitik

  7. Maßnahmen zum Kinderschutz und zur Eltern- und Familienbildung

  8. die allgemeine Förderung der kulturellen Entwicklung

  9. die Aufgaben der sozialen Hilfen, der Kriegsopferfürsorge, der Schwerbehinderten, der Spätaussiedler, der Asylsuchenden und Obdachlosen

  10. die Zusammenarbeit mit Personen und Personengruppen mit Migrationshintergrund

  11. Quartiersmanagement und Integration, z.B. Umsetzung, Evaluation und Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes

  12. die Gestaltung von Sozialräumen

  13. die Förderung der Gesundheit und des Sports

  14. die Angelegenheiten von Gleichstellungsfragen

  15. die Arbeit von Beiräten, Vereinen, Initiativen und Einzelakteuren, sofern diese Angebote und Belange der Bildung, Jugend, Kultur, Sport, Familien und Senioren, des Sozialen, der Integration und der Gleichstellung betreffen,

  16. die Entwicklung städtischer Schulen, Kitas und Einrichtungen des Sozial- und Jugendhilfewesens,

    • die Gewährung von Zuwendungen an Einrichtungen, Vereinigungen, Verbände und sonstige Träger zur Förderung der Jugend, der Kultur, des Sozialwesens und der Wohlfahrtspflege

    • die Strukturierung der Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche sowie Sicherstellung einer entsprechend zielgerichteten Förderpolitik,

    • die allgemeine Förderung der kulturellen Entwicklung

    • die Aufgaben der sozialen Hilfen, der Kriegsopferfürsorge, der Schwerbehinderten, der Spätaussiedler, der Asylsuchenden und Obdachlosen,

    • die Zusammenarbeit mit Personen und Personengruppen mit Migrationshintergrund,

    • die Unterstützung von Familien,

    • die Gestaltung von Sozialräumen,

    • die Förderung der Gesundheit und des Sports,

    • die Angelegenheiten von Gleichstellungsfragen,

    • die Arbeit der Beiräte.

 

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