Wichtige Information zum Stadtfest 2025: Glasverbot im Festgebiet
Meldung aus Fürstenwalde/SpreeAllgemeinverfügung der Stadt Fürstenwalde/Spree
Zeitraum:
Freitag, 04. Juli 2025, 18:00 Uhr bis Sonntag, 06. Juli 2025, 18:00 Uhr
Geltungsbereich:
Das Verbot gilt im zentralen Festgebiet, das durch folgende Straßen begrenzt wird:
Reinheimer Straße – Geschwister-Scholl-Straße – Schloßstraße – Wassergasse – Eisenbahnstraße
(Eine genaue Karte finden Sie in der beigefügten Anlage.)
Was ist verboten?
🚫 Abgabe und Verkauf von Getränken in Glasbehältern (Flaschen, Trinkgläser etc.) im Festgebiet
🚫 Mitführen von Glasflaschen und Gläsern im öffentlichen Raum innerhalb des Festgebiets
Was ist erlaubt?
✅ Getränke in Gläsern innerhalb von Gaststätten und deren Terrassenbereichen
✅ Verkauf von Getränken in Glasbehältern zur Mitnahme nach Hause (außerhalb des Festes)
✅ Ausschank in Gläsern im Festgebiet nur gegen Pfand
Warum dieses Verbot?
Das Stadtfest zieht jedes Jahr tausende Besucher an. Leider kam es in den letzten Jahren durch Glasflaschen zu erheblichen Gefahren:
Verletzungen durch Scherben
Stolper- und Schnittgefahr
Schäden an Einsatzfahrzeugen (z. B. durch zerplatzte Reifen)
Einsatz von Glasflaschen als Waffe bei Auseinandersetzungen
Ein reines Glasverbot durch den Veranstalter in 2024 zeigte keine ausreichende Wirkung – daher wird die Stadt nun tätig, um alle Feiernden besser zu schützen.
Wer ist betroffen?
Besucherinnen und Besucher des Stadtfestes
Gewerbetreibende und Gastronomiebetriebe im Geltungsbereich
Diese sind verpflichtet, auf das Verbot hinzuweisen und sicherzustellen, dass keine Glasbehälter in den öffentlichen Raum gelangen.
Kontrollen & Durchsetzung
Das Verbot wird durch die Polizei, das Ordnungsamt sowie den Sicherheitsdienst des Veranstalters kontrolliert.
Bei Verstößen drohen:
Sicherstellung von Glasbehältnissen
Zwangsgelder (1.000 € beim ersten, 5.000 € beim zweiten Verstoß)
Schließung von Betrieben bei wiederholtem Verstoß
Rechtsmittel:
Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden – bei der Stadt Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4, 15517 Fürstenwalde/Spree.
Fazit:
Die Stadt bittet alle Besuchenden sowie Gewerbetreibenden um Verständnis und Mithilfe, damit das Stadtfest für alle sicher und friedlich abläuft.
👉 Bitte nutzen Sie für Getränke im Festgebiet nur bruchsichere Behältnisse, am Besten natürlich Mehrweg.
Vielen Dank für Ihre Kooperation.