Osterfeuer 2025 – Jetzt anmelden!
Meldung aus Fürstenwalde/SpreeIn Fürstenwalde hat das traditionelle Osterfeuer einen festen Platz im Osterbrauchtum. Auch in diesem Jahr können wieder Osterfeuer veranstaltet werden – unter Einhaltung wichtiger Vorschriften zum Natur-, Umwelt- und Brandschutz.
🔥 Anmeldung bis 11. April erforderlich
Damit die Stadtverwaltung einen Überblick über Ort, Zeitpunkt und Größe der geplanten Feuer hat, muss jedes Osterfeuer beim Ordnungsamt Fürstenwalde/Spree angemeldet werden. Geben Sie dabei bitte eine verantwortliche Person an.
Meldung an:
Ordnungsamt Fürstenwalde/Spree
Am Markt 4
15517 Fürstenwalde/Spree
Fax: 03361 557 403
⚠️ Wichtige Regeln für das Abbrennen:
Wetterlage beachten:
Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder höher sowie Wind ab Stärke 4 (Beaufort-Skala) ist das Abbrennen untersagt.Nur pflanzlicher Grünschnitt erlaubt:
Verbrannt werden darf ausschließlich Baum- und Strauchschnitt aus dem eigenen Garten.
Nicht erlaubt sind: Haus- oder Sperrmüll, Plastikabfälle, behandeltes Holz etc.Brennmaterial spät aufschichten:
Lagern Sie das Material erst kurz vor Ostern, um Abfallablagerungen zu vermeiden.Tierschutz nicht vergessen:
Große Reisighaufen bieten Kleintieren Schutz. Prüfen Sie den Haufen daher am Tag des Feuers, z. B. durch Umschichten – so können Tiere flüchten und unerlaubte Stoffe entdeckt werden.Abstände einhalten:
Mind. 50 Meter zu nicht brennbaren Gebäuden
Mind. 100 Meter zu brennbaren Bauten und Anlagen
Kein Einsatz von flüssigen Brandbeschleunigern:
Benzin, Öl o. ä. sind verboten – sie sind gefährlich und umweltschädlich.Rauch- und Funkenflug vermeiden:
Achten Sie auf Windrichtung und auf die Sicherheit angrenzender Grundstücke. Ständige Beaufsichtigung und Löschmittel (z. B. Sand, Decken, Gartenschlauch) sind Pflicht.Dauer des Feuers:
Das Osterfeuer darf nur vom Einbruch der Dunkelheit bis Mitternacht brennen und muss anschließend vollständig gelöscht werden.Nach dem Feuer:
Die Feuerstelle ist innerhalb einer Woche zu reinigen.
Die Asche darf nicht als Dünger verwendet oder kompostiert werden – sie ist als Abfall über die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises Oder-Spree zu entsorgen.
Bei Fragen rund um die Anmeldung oder Durchführung des Osterfeuers steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen ein sicheres und schönes Osterfest! 🐣