Osterfeuer 2025 – Jetzt anmelden!

Meldung aus Fürstenwalde/Spree

In Fürstenwalde hat das traditionelle Osterfeuer einen festen Platz im Osterbrauchtum. Auch in diesem Jahr können wieder Osterfeuer veranstaltet werden – unter Einhaltung wichtiger Vorschriften zum Natur-, Umwelt- und Brandschutz.

🔥 Anmeldung bis 11. April erforderlich

Damit die Stadtverwaltung einen Überblick über Ort, Zeitpunkt und Größe der geplanten Feuer hat, muss jedes Osterfeuer beim Ordnungsamt Fürstenwalde/Spree angemeldet werden. Geben Sie dabei bitte eine verantwortliche Person an.

Meldung an:

Ordnungsamt Fürstenwalde/Spree

Am Markt 4

15517 Fürstenwalde/Spree

Fax: 03361 557 403 

⚠️ Wichtige Regeln für das Abbrennen:

  • Wetterlage beachten:
    Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder höher sowie Wind ab Stärke 4 (Beaufort-Skala) ist das Abbrennen untersagt.

  • Nur pflanzlicher Grünschnitt erlaubt:
    Verbrannt werden darf ausschließlich Baum- und Strauchschnitt aus dem eigenen Garten.
    Nicht erlaubt sind: Haus- oder Sperrmüll, Plastikabfälle, behandeltes Holz etc.

  • Brennmaterial spät aufschichten:
    Lagern Sie das Material erst kurz vor Ostern, um Abfallablagerungen zu vermeiden.

  • Tierschutz nicht vergessen:
    Große Reisighaufen bieten Kleintieren Schutz. Prüfen Sie den Haufen daher am Tag des Feuers, z. B. durch Umschichten – so können Tiere flüchten und unerlaubte Stoffe entdeckt werden.

  • Abstände einhalten:

    • Mind. 50 Meter zu nicht brennbaren Gebäuden

    • Mind. 100 Meter zu brennbaren Bauten und Anlagen

  • Kein Einsatz von flüssigen Brandbeschleunigern:
    Benzin, Öl o. ä. sind verboten – sie sind gefährlich und umweltschädlich.

  • Rauch- und Funkenflug vermeiden:
    Achten Sie auf Windrichtung und auf die Sicherheit angrenzender Grundstücke. Ständige Beaufsichtigung und Löschmittel (z. B. Sand, Decken, Gartenschlauch) sind Pflicht.

  • Dauer des Feuers:
    Das Osterfeuer darf nur vom Einbruch der Dunkelheit bis Mitternacht brennen und muss anschließend vollständig gelöscht werden.

  • Nach dem Feuer:
    Die Feuerstelle ist innerhalb einer Woche zu reinigen.
    Die Asche darf nicht als Dünger verwendet oder kompostiert werden – sie ist als Abfall über die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises Oder-Spree zu entsorgen.


Bei Fragen rund um die Anmeldung oder Durchführung des Osterfeuers steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen ein sicheres und schönes Osterfest! 🐣