Briefwahl erst ab 10. Februar möglich - hier geht es zu den Unterlagen

Meldung aus Fürstenwalde/Spree
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Am 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Bis spätestens 2. Februar 2025 erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung.

 

Erst nach dem 30. Januar 2025 - nach Feststellung durch den Landes- und Bundeswahlausschuss, welche Parteien und Kandidaten zugelassen werden, können die Stimmzettel gedruckt und an die Wahlbehörden ausgeliefert werden. Dadurch verkürzt sich die Möglichkeit der Teilnahme an der Briefwahl auf zwei Wochen, vom 10. bis 21. Februar 2025.

 

Wenn Sie aber am Wahlsonntag an der Wahl im Wahllokal verhindert sind, dann nutzen Sie bitte die Briefwahl. Am Einfachsten ist es, die Briefwahlunterlagen online anzufordern – das ist bereits möglich:

Klicken Sie auf den Link https://www.wahlschein.de und füllen die entsprechenden Felder aus. Für den Versand der Briefwahlunterlagen ist der Online-Wahlscheinantrag bis zum 18. Februar 2025 freigeschalten.

 

Sie können auch den Antrag auf Briefwahlunterlagen, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet, ausfüllen und per frankierten Brief an die Stadt Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4, 15517 Fürstenwalde/Spree senden oder direkt in den Briefkasten (Eingang Bürgerbüro) einstecken.

Oder Sie beantragen die Briefwahlunterlagen ab 10. Februar 2025 im Wahlbüro der Stadt Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4 zu nachfolgenden Zeiten und füllen die Unterlagen direkt aus.

Öffnungszeiten vom 10. Februar bis 21. Februar nur für die Briefwahl:

 

Montag09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag09:00 – 18:00 Uhr
Freitag09:00 – 15:00 Uhr

 

Bringen Sie dazu den ausgefüllten Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit.

 

Ihre Wahlbehörde