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Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen bis Ende August

Fürstenwalde/Spree, den 30.07.2020

Überbrückungshilfe ist ein weiteres branchenübergreifendes Zuschussprogramm für die Monate Juni bis August 2020.  Die weitergehende Liquiditätshilfe für die Existenzsicherung ist in einem zweistufigen Verfahren ausschließlich über das zentrale Antragsportal für Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie beantragen.

 

Voraussetzung

Die Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Pandemie ist Voraussetzung für den Anspruch auf diese Überbrückungshilfe.

 

Beantragung

Die Beantragung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über das Antragsportal. Nur über einen vom Unternehmen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer kann im Namen des Antragstellers der Antrag gestellt werden. Voraussetzung dafür ist eine vorherige Registrierung. Nachdem die Anträge im bundesweiten Online-Antragsportal eingegangen sind, werden diese automatisch an die zuständige Bewilligungsstelle im Bundesland übermittelt, für Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg ist dies die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Die Antragsbearbeitung erfolgt dann auf Länderebene. 
Zur Vorbereitung der Anträge und zur Abklärung von Fragen sollten sich potentielle Antragssteller/innen daher schnellstmöglich mit ihren Steuerberatern in Verbindung setzen und ein Beratungsgespräch vereinbaren  (oder, sofern noch nicht vorhanden, sich einen Steuerberater suchen).