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Baumfällungen in der Stadt

Fürstenwalde/Spree, den 07.03.2023

Baumfällarbeiten sind laut Bundesnaturschutzgesetz zwar grundsätzlich zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten. Das Verbot gilt aber nicht, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist.

In der Zeit vom 6. bis 10. März müssen folgende Bäume im Stadtgebiet gefällt werden:

  • eine junge Linde in der Neuen Gartenstraße, da diese abstirbt,
  • eine Zierkische im Ulmenring aufgrund fehlender Standsicherheit,
  • eine Weide auf dem Spielplatz im Ulmenring wird auf Stock gesetzt (extremer Rückschnitt) wegen fehlender Bruchsicherheit,
  • und drei Robinien müssen auf dem Grünstreifen in der Leistikowstraße wegen fehlender Bruch- und Standsicherheit gefällt werden.

Fällungen außerhalb der Fällzeit werden durch die Stadt Fürstenwalde/Spree nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt. Nur, wenn die Sicherstellung der Verkehrssicherheit nicht auch durch andere Maßnahmen gewährleistet oder bis in den Herbst verschoben werden kann. Und auch nur, wenn keine naturschutzrechtlichen Gründe (wie Nist- und Brutstätten) dagegensprechen. Werden Nist- oder Brutstätten gefunden, werden Artenschutzexperten hinzugezogen. Das ist jedoch auch bei Fällungen im Winter der Fall.

Normale Baumpflegearbeiten (kleinere Rückschnitte) finden hingegen ganzjährig statt. Das hat den Vorteil, dass die Schnittwunden besser verheilen, da Bäume diese nur in der Vegetationszeit versorgen können. Das gilt aber nicht für Kappungen und sehr starke Einkürzungen.

 

Bild zur Meldung: Baumfällungen in der Stadt