Bewerben als Sicherheitspartner

Fürstenwalde/Spree, den 05.04.2022

Am 24. Februar 2022 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Grundsatzbeschluss zur Einführung von Sicherheitspartnerschaften für die Stadt Fürstenwalde/Spree gefasst. Interessierte können sich jetzt bewerben.

Sicherheitspartner (SIPa) sind sozial engagierte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt und ihrer Ortsteile, die in der Wahrnehmung ihrer persönlichen Rechte (sog. Jedermannsrechte) und dersozialen Verantwortung für die Gemeinschaft unbewaffnet und ohne hoheitliche Befugnisse, im Zusammenwirken mit Anderen, für die örtliche Sicherheit aktiv tätig werden. Sie bilden nach Möglichkeit im lokalen Verbund Sicherheitspartnerschaften, um sich gemeinsam und abgestimmt zu engagieren.

Sie nehmen keine Aufgaben von Polizei oder Ordnungsamt wahr (Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung), sondern alarmieren als aufmerksame Nachbarn die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde, wenn sie Gefahrenlagen erkennen, verdächtige Feststellungen machen oder Straftaten beobachten.

Als mögliche Tätigkeitsfelder für eine Sicherheitspartnerschaft sind folgende Aufgabenfelder vorgesehen:

  • Präsenz zeigen
    • gegen ein Gefühl der Unsicherheit (z. B. in Parks, im Bahnhofsumfeld),
    • um Einbruchskriminalität in Schwerpunktbereichen einzudämmen,
  • Orientierungs-/Alltagshilfe für Zuwanderer/Flüchtlinge,
  • Begleiten von Kindern auf Schulwegen,
  • Unterstützung der Kommune zur Veranstaltungssicherung,
  • Feststellen von Gefahrenpunkten im Straßenverkehr (z. B. beschädigte Verkehrszeichen oder Fahrbahnschäden)
  • Mitteilen von Störungen im Wohnumfeld (z. B. Ruhestörungen oder abgestellter Sperrmüll)

Wie entsteht eine Sicherheitspartnerschaft?

Sicherheitspartner werden weder von der Polizei noch von der Kommunalen Verwaltung eingesetzt. Vielmehr finden sich engagierte Einwohnerinnen und Einwohner auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung zusammen.

Die Vorgeschlagenen werden dann mit ihrem Einverständnis von der Polizei auf Zuverlässigkeit geprüft (Polizeiliches Führungszeugnis, Prüfung im Bundeszentralregister). Nach Feststellung der Zuverlässigkeit werden die Vorgeschlagenen von der zuständigen Dienststelle der Polizei des Landes Brandenburg urkundlich bestellt.

Ausstattung, Schulung und Versicherung

Sicherheitspartner werden bei Beginn ihrer Tätigkeit sowie fortlaufend durch die Polizei geschult. Für ihren Einsatz erhalten die Sicherheitspartner von der Polizei eine Funktionsjacke und auf Antrag eine Aufwandsentschädigung und eine Förderung für die individuelle Ausstattung. Bestellte Sicherheitspartner sind in Ausübung ihrer Tätigkeit gegen Unfall- und Haftungsrisiken durch das Land Brandenburg abgesichert

Bewerben Sie sich jetzt!

 

Hintergrund

Im Jahr 1994 wurde der Modellversuch „Sicherheitspartner“ durch das Innenministerium des Landes Brandenburg gestartet und nach erfolgreicher Beendigung der Projektphase mit Erlass vom 11. Oktober 1995 „Sicherheit in den Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg durch den Ausbau der konzertierten Aktion Kommunale Kriminalitätsverhütung (KKV) institutionalisiert.

Mit einer neuen Einzelregelung "Sicherheitspartner des Landes Brandenburg im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention" (Erlass des MIK BB vom 1. Juni 2017) wurde das erfolgreiche Modell weiterentwickelt und damit das bürgerschaftliche Engagement für mehr Sicherheit vor Ort gewürdigt.

 

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