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Verbot von Feuerwerk auf Straßen und Plätzen

Fürstenwalde/Spree, den 28.12.2020

Mit der Allgemeinverfügung vom 23. Dezember 2020 hat der Landkreis Oder-Spree ein Mitführ- und Abbrennverbot für Feuerwerkskörper ab der Kategorie F2 für den gesamten Landkreis, also auch für Fürstenwalde verhängt.

 

Die Allgemeinverfügung besagt unter anderem: „Im Zeitraum von Donnerstag, 31. Dezember 2020 (Silvester) 18:00 Uhr bis Freitag, 01. Januar 2021 (Neujahr), 6:00 Uhr ist das Mitführen und die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne von § 3a Abs. 1 Nr. 1 b des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz -SprengG) auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen untersagt.“

 

Konkret bedeutet dies, es ist verboten, Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerk, Knallkörper und auch Römische Lichter im öffentlichen Raum mitzuführen und zu entzünden – alles ab 18 Jahren und was nur zum Gebrauch im Freien zugelassen ist, darf somit weder auf Straßen, noch auf Plätzen oder in Parks und Grünanlagen der Stadt entzündet werden.

 

Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, Knallerbsen und Ähnliches (Kategorie F1) bleiben weiterhin erlaubt.

 

Diese Maßnahmen dienen dazu, die Krankenhäuser vor weiteren Belastungen zu schützen und Menschenansammlungen zu vermeiden.   

 

Bild zur Meldung: Verbot von Feuerwerk auf Straßen und Plätzen